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Gericht weist Schadenersatzklage gegen DaimlerChrysler ab

15. Februar 2007
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Das Stuttgarter Oberlandesgericht wies am Donnerstag die Schadenersatzklage von Anlegern gegen den Autobauer wegen einer angeblich verspätet veröffentlichten Rückzugsmitteilung des damaligen Konzernchefs Jürgen Schrempp ab. Richter Claudio Stehle sagte, der Konzern habe den Rückzug Schrempps rechtzeitig bekannt gegeben. Mit der Entscheidung des Gerichts verloren die Anleger das bundesweit erste Verfahren gegen ein börsennotiertes Unternehmen nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug). Mehrere Anleger hatten gegen den Konzern geklagt, weil ihrer Ansicht nach der Rücktritt am 28. Juli 2005 zu spät bekannt gegeben worden war. Nach der Mitteilung war der Kurs der DaimlerChrysler-Aktie an der Börse in die Höhe geschnellt. Die Kläger forderten daraufhin Schadensersatz für die entgangenen Kursgewinne.