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Gericht lehnt Eilfusion von Telekom und T-Online ab

29. November 2005
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Das Landgericht Darmstadt hat eine Fusion von Deutscher Telekom und dem Internetdienstleister T-Online im Eilverfahren abgelehnt. Das Gericht wies in einem am Dienstag verkündeten Beschluss einen entsprechenden Antrag der T-Online zurück. Das Unternehmen hatte beantragt, den Zusammenschlusses schon vor Entscheidung über zahlreiche Anfechtungsklagen im Handelsregister eintragen zu dürfen. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, würde über die Zulässigkeit der Fusion erst im Hauptsacheverfahren entschieden. Damit könnte sich der geplante Zusammenschluss beider Unternehmen um Jahre verzögern.