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Gericht entscheidet zu Gunsten der Wertheim-Erben

4. März 2005
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Im Konflikt um Ansprüche der Wertheim-Erben auf Entschädigung für enteignete Grundstücke hat das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag eine Klage der KarstadtQuelle AG zurückgewiesen. Damit besteht für die Wertheim-Erben Anspruch auf Entschädigung für in der Nazizeit enteignete Immobilien in Berlin. Der Karstadt-Konzern scheiterte mit seinem Versuch, einen Rückübertragungsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vor Gericht zu kassieren. Die Behörde hatte den von der Jewish Claims Conference (JCC) vertretenen Wertheim-Erben das Recht auf Entschädigung zugesprochen. In dem konkreten Fall ging es um Grundstücke an der Leipziger Straße in Berlin-Mitte, wo in den 30er Jahren der Wertheim-Stammsitz mit einem der größten Kaufhäuser Europas lag. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen worden.