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Weg frei für Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

28. Juli 2017

In Stuttgart muss die Luftverschmutzung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten eingedämmt werden. Das Gericht gibt damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt.

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Deutsche Umwelthilfe DHU - Diesel-Verbot
Bild: picture alliance/dpa/L. M. Mirgeler

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein rasches Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart gefordert. In einem am Freitag verkündeten Urteil gab das Gericht einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht. Demnach soll für Stuttgart zum 1. Januar 2018 ein Fahrverbot für Diesel verhängt werden. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

Das Gericht urteilte, allein Diesel-Fahrverbote seien ein wirksamer Schutz gegen eine gesundheitsschädliche Stickoxid-Belastung. Alle anderen Maßnahmen - etwa die von der Politik bevorzugte Nachrüstung von Dieselfahrzeugen - brächten nicht annähernd dieselben Effekte. Dabei stehe der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor dem Schutz der Rechtsgüter Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.

Das Land Baden-Württemberg will das Urteil zunächst sorgfältig prüfen. Welche Schritte einzuleiten sind, könne er jetzt noch nicht sagen, betonte der Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Freitag. Wie wahrscheinlich Fahrverbote für Dieselautos schon zum 1. Januar 2018 seien, wollte er nicht abschätzen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Stuttgart vorerst nicht kommentieren. Das Urteil sei "sehr komplex", sagte er am Freitag in Berlin. "Wir werden uns das Urteil sehr genau anschauen", wenn es schriftlich vorliege. Er wies aber darauf hin, dass das Gericht die Maßnahmen, die er kommende Woche auf dem Diesel-Gipfel mit Autoherstellern möglicherweise verabreden werde, noch nicht berücksichtigen konnte.

Sieg für die Umweltorganisation

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte 2015 Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben und dabei unter anderem argumentiert, dass die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickstoffdioxid seit mehreren Jahren an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart um bis zu hundert Prozent überschritten würden. Nur ein generelles Diesel-Fahrverbot helfe hier.

Die DUH war auch schon in Düsseldorf mit einer Klage erfolgreich; diese befindet sich in der nächsten Instanz. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet von der Stuttgarter Entscheidung auch eine Signalwirkung für den Dieselgipfel kommende Woche in Berlin.

zdh/pab (dpa, afp)