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Burkini-Verbot in Cannes rechtens

13. August 2016

Deutschland diskutiert über ein mögliches Vebot der Vollverschleierung islamischer Frauen mit der Burka. Passend zur Sommerszeit wird in Südfrankreich der muslimische Frauenbadeanzug verboten.

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Zwei muslimische Schülerinnen im Burkini in einem Schwimmbad in Berlin (Foto: dpa)
Zwei muslimische Schülerinnen im Burkini in einem Schwimmbad in BerlinBild: picture-alliance/dpa/R.Haid

Ein Gericht im südfranzösischen Nizza hat das im benachbarten Cannes verhängte Burkini-Verbot bestätigt. Wie die Stadtverwaltung von Cannes mitteilte, wies das Verwaltungsgericht von Nizza eine Beschwerde gegen das Verbot dieses speziellen Badeanzugs zurück. Der Burkini bedeckt den ganzen Körper und wird von muslimischen Frauen getragen, die beim Baden einer strengen Auslegung des Islam entsprechen wollen.

Das Verbot war bereits Ende Juli per Dekret vom konservativem Bürgermeister der Mittelmeer-Stadt, David Lisnard erlassen worden. In dem Dekret heißt es, der Zutritt zum Strand und das Baden seien Menschen verboten, die "keine korrekte Kleidung tragen, die die guten Sitten und die Laizität respektiert sowie die Hygiene- und Sicherheitsregeln achtet".

"Schutz der Bevölkerung"

Von Burkinis ist in der Verordnung zwar explizit keine Rede. Der Bürgermeister bestätigte in einem Interview aber, dass sein Erlass auf diese Badeanzüge abzielt. "Das ist eine Maßnahme unter vielen anderen, um die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand und terroristischen Taten zu schützen", sagte Lisnard der Zeitung "Nice-Matin".

Der Stadtstrand von Cannes (Archivbild: AFP/Getty Images)
Der Stadtstrand von CannesBild: VALERY HACHE/AFP/Getty Images

Drei Frauen vom "Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich" (CCIF) hatten gegen das Burkini-Verbot Beschwerde eingelegt. Das Gericht in Nizza verwies in dem Urteil darauf, dass das Verbot im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand in Frankreich und dem Anschlag von Nizza verhängt worden sei. Tatsächlich könne das Tragen eines nicht der Norm entsprechenden Kleidungsstücks am Strand in diesem Kontext nur als "eindeutiges religiöses Symbol interpretiert" werden, hieß es in dem Urteil.

Anwalt geht in Berufung

CCIF-Anwalt Sefen Guez Guez kündigte an, vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht in Berufung zu gehen. "Diese Entscheidung öffnet Tür und Tor für ein Verbot sämtlicher religiöser Symbole im öffentlichen Raum", sagte er.

Frankreich wurde in den vergangenen 18 Monaten von mehreren islamistisch motivierten Terroranschlägen erschüttert. Bei einem Anschlag mit einem Lastwagen wurden am 14. Juli in Nizza 85 Menschen getötet. Das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit ist in Frankreich bereits seit 2011 verboten.

wl/jj (afp, dpa)