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Gelassenheit nach dem Veto

Claudia Auer24. Oktober 2006

Was in den Medien für Wirbel sorgt, wird in Regierungskreisen gelassen aufgenommen: Bundespräsident Horst Köhler hat das neue Flugsicherungsgesetz abgelehnt. Die Neuregelungen seien verfassungswidrig.

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Bundespräsident Horst Köhler
Bundespräsident Horst KöhlerBild: dpa

Es kommt nicht oft vor, dass ein Bundespräsident ein Gesetz kippt. Horst Köhler machte nun jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch und stoppt damit die geplante Privatisierung der Flugsicherung. Die Begründung: Durch den vorgesehenen Verkauf von Bundesanteilen an der deutschen Flugsicherung würde der Bund seine im Grundgesetz verankerte Kontrolle verlieren.

Den Verkauf der Anteile sollte ein im April verabschiedetes Gesetz zur Neuregulierung der Flugsicherung ermöglichen. Die ist seit 1992 privatrechtlich organisiert und in der Hand der Deutschen Flugsicherung GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört. Der Verkauf von 74,9 Prozent der Bundesanteile an private Investoren sollte die deutsche Flugsicherung auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähiger machen - und dem Bund bis zu einer Milliarde Euro einbringen. Interesse zeigten bereits Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air Berlin und auch der TUI-Konzern.

Staatliche Kontrolle ausgehebelt?

Das Grundgesetz
Das neue Gesetz verstößt laut Köhler gegen Artikel 87 des GrundgesetzesBild: dpa - Fotoreport

Doch genau in diesem Punkt stellte ein von Köhler in Auftrag gegebenes Gutachten eine Verfassungswidrigkeit fest. Denn in Artikel 87 des Grundgesetzes ist festgehalten, dass die Flugsicherung einer bundeseigenen Verwaltung bedarf. Würden die Bundesanteile reduziert, stelle dies die ausreichende Kontrolle des Bundes nicht mehr sicher, ein Einfluss auf die operative Geschäftsführung sei nicht möglich, begründet Köhler in einem Brief seine Entscheidung.

Er kritisierte zudem, dass das neue Gesetz nach 16 bis 20 Jahren die Möglichkeit vorsehe, den Hauptsitz des Unternehmens ins Ausland zu verlegen. Eine Einflussnahme sei dann "realistischerweise ausgeschlossen". Folglich könnte dann das Unternehmen vollständig in Fremdbesitz gelangen, bemängelt Köhler in seinem Schreiben.

Kein Entscheid gegen Privatisierung

Seine Entscheidung richte sich jedoch nicht gegen die Privatisierung staatlicher Aufgaben, betonte er. Eine Privatisierung könne jedoch nur nach Maßgabe des geltenden Verfassungsrechts erfolgen. Um sein Vorhaben umzusetzen, könnte der Gesetzgeber aber das Grundgesetz ändern, erklärt er.

Flugverkehrslotse Lutz Grosche im Tower des Flughafens Dresden
Fluglotse im Tower des Flughafens DresdenBild: AP

Das heben auch die Beteiligten hervor. "Herr Köhler hat sich mit dieser Entscheidung nicht negativ zum Inhalt geäußert", betont etwa

Klaus Lippold (CDU), Vorsitzender des Verkehrausschusses. Die Entscheidung Köhlers habe nun den Weg eröffnet, die Fehler nachzubessern. Anja Tomic, Pressesprecherin der Deutschen Flugsicherung, zeigt sich ebenfalls unbeeindruckt: "Nun ist der Gesetzgeber gefordert und es gibt auch schon positive Signale". Sie stehen einer Privatisierung positiv gegenüber, könne sich doch ein privates Unternehmen flexibler auf dem Markt bewegen als ein staatlich Geführtes. Spekulationen, dass bei privaten Investoren wirtschaftlicher Erfolg vor der Sicherheit stehen könnte, weist sie zurück: "Sicherheit hat bei uns oberste Priorität und das wird auch immer so bleiben. Sicherheit ist unser wichtigstes Gut, das zu ändern, würde kein Investor wollen". Kontrollen wären im neuen Gesetz ohnehin durch die Gründung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherheit garantiert.

Mögliche Grundgesetzänderung

Horst Friedrich, Verkehrsexperte der FDP, zeigt sich hingegen enttäuscht: "Für mich ist das ein herber Rückschlag für das Ziel, die Flugsicherheit zu privatisieren". Er akzeptiere jedoch Köhlers Entscheidung und erwarte nun eine Diskussion in der Bundesregierung, ob das neue Gesetz oder aber das Grundgesetz geändert werde. Agenturmeldungen zufolge hatten mehrere Politiker von Union und SPD schon angekündigt, notfalls das Grundgesetz zu ändern, um eine Privatisierung zu ermöglichen.

Mit seiner Entscheidung verweigert Köhler zum ersten Mal ein Gesetzesvorhaben der Großen Koalition. Ingesamt haben die Bundespräsidenten in der Geschichte der Bundesrepublik sechs Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zuletzt tat dies Richard von Weizsäcker vor 15 Jahren. Auch er lehnte ein Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung ab.