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Kindern Gehör verschaffen

Helle Jeppesen
19. Dezember 2016

Das jüngste Zusatzprotoll zur Kinderrechtskonvention findet wenig Zustimmung. Bisher haben nur 29 Staaten Kindern die Möglichkeit eingeräumt, ihre Rechte vor einem UN-Ausschuss einzuklagen.

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Afrika Senegal Kind
Bild: AP

Mit dem dritten Zusatzprotokoll zur UN Kinderrechtskonvention gibt es für Kinder und Jugendliche der 29 Vertragsstaaten die Möglichkeit beim "UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes" eine Beschwerde einzureichen, wenn sie sich durch den Staat in ihren Rechten verletzt sehen.

Bevor jedoch eine Beschwerde vom Ausschuss angenommen wird, müssen etliche Hürden überwunden werden. Die Beschwerde muss bereits von allen nationalen Instanzen geprüft worden sein, darf nicht anonym sein und muss schriftlich in einer der Arbeitssprachen Englisch, Spanisch oder Französisch eingereicht werden. Kinder und Jugendliche unter 18 können die Beschwerde alleine oder als Gruppe einreichen.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes besteht aus 18 unabhängigen Expert/innen, die von den Vertragsstaaten gewählt werden. Sie nehmen Stellung zu den individuellen Beschwerden und können Empfehlungen an den jeweiligen Staat aussprechen. Bei Verdacht auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen kann der Fachausschuss ein Untersuchungsverfahren in dem jeweiligen Vertragsstaat einleiten.

Außerdem überwacht der Fachausschuss die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die drei Zusatzprotokolle und spricht generelle Empfehlungen für die Vertragsstaaten aus. Die Empfehlungen sind nicht verbindlich, werden jedoch meist von den Vertragsstaaten befolgt. Das dritte Zusatzprotokoll trat am 14. April 2014 in Kraft.