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Geheimakten zu Buback-Mord bleiben gesperrt

9. September 2009

Zwar soll die Bundesanwaltschaft alle für das Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker relevanten Geheimdienstakten erhalten. In die Öffentlichkeit dürfen die Informationen aber nicht gelangen.

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Ex-Terroristin Verena Becker und Mordopfer Siegfried Buback (Foto: dpa)
Ex-Terroristin Verena Becker und das Mordopfer Siegfried BubackBild: picture alliance / dpa

Die Entscheidung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die Verfassungsschutzakten zu dem Mordfall nicht freizugeben, ist beim Sohn des 1977 von der "Rote Armee Fraktion" (RAF) ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback auf massive Kritik gestoßen.

Michael Buback (Foto: dpa)
Kämpft für die Wahrheit: Michael BubackBild: picture-alliance/dpa

Es sei "bedrückend und verwunderlich", dass die Akten gesperrt blieben, weil sie "der Bundesanwaltschaft schon vor 27 Jahren vollständig übergeben worden sind", sagte Michael Buback dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Mittwoch (09.09.2009). Er erwarte sich von den Unterlagen auch "keine Informationen über das Tatgeschehen". Jedoch könnten die Akten nach Einschätzung Bubacks Aufschluss geben über die "Art der Zusammenarbeit Verena Beckers mit dem Verfassungsschutz und deren Dauer".

Inhalt der Akten darf nicht öffentlich werden

Am Dienstag hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass Ressortchef Schäuble den Antrag der Bundesanwaltschaft ablehne, den Sperrvermerk aufzuheben. Die Behörde dürfe zwar unter Auflagen Einsicht in die Verfassungsschutzakten zu Verena Becker nehmen. Die Inhalte dürften aber nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Damit wären die Unterlagen auch nicht in einem Prozess verwertbar.

Allerdings, so Ministeriumssprecher Stefan Paris, könnte unter Umständen auf Antrag der Anklagebehörde die Veröffentlichung von Teilen der Akten geprüft werden, falls diese für das Ermittlungsverfahren gegen Becker benötigt würden. Als Grund für die Geheimhaltung gab Paris die "unerlässliche Vertraulichkeit" für Informanten des Verfassungsschutzes an.

Festnahme vor zwei Wochen

Der Tatort in Karlsruhe nach dem Attentat (Foto: AP)
Der Tatort in Karlsruhe nach dem AttentatBild: picture-alliance / dpa

Verena Becker war am 27. August wegen Verdachts der Beteiligung an dem Attentat auf Buback und seine beiden Begleiter verhaftet worden. Einen Tag später wurde Haftbefehl gegen sie erlassen.

Die Ex-Terroristin hatte bis zu ihrer Begnadigung 1989 eine lebenslange Haftstrafe wegen mehrfachen Mordversuchs verbüßt, war aber im Zusammenhang mit dem Buback-Anschlag bisher nicht belangt worden.

Generalbundesanwalt Siegfried Buback war am 7. April 1977 von einem RAF-Kommando ermordet worden. Die genauen Umstände der Tat konnten bis heute nicht geklärt werden. (gri/la/dpa/ap/rtr)