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Private Wohnungsvermittlung wird zum Politikum

Richard Fuchs (mit Agenturen)6. März 2015

Nicht nur in Berlin boomt die private Wohnungsvermittlung durch Online-Plattformen wie Airbnb. Ein neues Gerichtsurteil könnte diesen Trend allerdings massiv ausbremsen. Bald gelten schärfere Auflagen.

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Die ehemalige Wohnung Angela Merkels in Berlin bei Airbnb (Foto: Tagesspiegel)
Bild: Airbnb

Zahlreiche Privatleute in Boom-Städten wie Berlin, Hamburg und München haben ihre private Wohnung als neue Geldquelle entdeckt. Vor allem Online-Portale wie Airbnb, wimdu, 9flats oder Gloveler haben den Markt privater Wohnungsvermittlung durcheinandergewirbelt – denn jeder kann damit jetzt zum Hotelier werden. Vielfach allerdings, ohne die daraus entstandenen Gewinne als Kleingewerbe ordnungsgemäß zu versteuern.

Ohne Einverständnis fristlose Kündigung möglich

Doch ein Urteil des Landgerichts Berlin hat jetzt das Potential, diesen Boom jäh auszubremsen. Künftig gilt: Wenn ein Mieter seine Wohnung ohne das ausdrückliche Einverständnis seines Vermieters im Internet an Touristen vermietet, dann kann er fristlos gekündigt werden. Das entschied das Berliner Gericht auf der Basis eines früheren Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs. Das bedeutet: Nur wenn der Wohnungsbesitzer zustimmt, kann das Geschäft weiterlaufen. Und in vielen Fällen wird dies mit Wissen des Vermieters wohl auch das Ende des lukrativen Nebenerwerbs bedeuten. Selbst eine pauschale Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung reicht damit nicht mehr aus, um die Wohnung für einige Tage an Touristen unterzuvermieten.

Ein Urteil, das noch für viel Wirbel sorgen dürfte – denn die private Wohnungsvermittlung boomt. Allein in Berlin sollen nach Unternehmensangaben im vergangenen Jahr rund 250.000 Gäste über das Vermittlungsportal Airbnb untergekommen sein. "Bis Mitte 2014 hatte Airbnb mehr als eine Million Gäste aus Deutschland", sagte Manager Christopher Cederskog auf der Tourismusmesse ITB in Berlin. Nach eigenen Angaben hat Airbnb weltweit mehr als 25 Millionen Nutzer und vermietet diesen in mehr als 34.000 Städten in 190 Ländern Wohnungen und Zimmer. Just in Deutschland könnte es mit der privaten Wohnungsvermittlung in naher Zukunft aber schwer werden.

Die Mieten in deutschen Großtsädten sind explodiert. Auch Airbnb und Co tragen dafür Verantwortung
Die Mieten in deutschen Großtsädten sind explodiert. Auch Airbnb und Co tragen dafür VerantwortungBild: DW/E. Yorck v. Wartenburg

Hotelbranche sieht sich gestärkt

Die Hotelbranche feiert die Entscheidung. Von Seiten des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) begrüßt man das Urteil erwartungsgemäß. Dehoga-Präsident Ernst Fischer kündigte bereits am Mittwoch in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an: "Wir werden nicht tatenlos zusehen, wenn durch Anbieter wie Airbnb und Co hinter zehntausenden privaten Wohnungstüren unregulierte Märkte entstehen, die zulasten von Anwohnern, Mietern und Steuerzahlern gehen." Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, widersprach dagegen. Solche Internetportale seien eine positive Ergänzung und sie seien für "Städte und Gemeinden vorteilhaft, die ansonsten wenig Übernachtungskapazitäten oder eine gering ausgeprägte touristische Infrastruktur haben", sagte Landsberg derselben Zeitung.