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GDL darf nur im Nahverkehr streiken

5. Oktober 2007
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Wegen eines Streiks der Lokführer müssen sich am Freitag Bahnreisende in ganz Deutschland auf große Behinderungen einstellen. Das Arbeitsgericht Chemnitz entschied am frühen Morgen, dass die Lokführergewerkschaft GDL im Nahverkehr streiken darf. Die Richter untersagten aber gleichzeitig Arbeitskampfmaßnahmen im Fern- und Güterverkehr. Die Richter hoben auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ab und verwiesen darauf, dass das Streikrecht nicht automatisch insgesamt zurücktreten könne, auch wenn in Teilbereichen kein Arbeitskampf stattfinden könne.