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Gauck darf NPD-Anhänger "Spinner" nennen

10. Juni 2014

Der Bundespräsident muss sich bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Klage der rechtsextremen NPD zurück.

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Joachim Gauck im Schloss Bellevue (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben erfülle, entscheide er selbst, betonten die Verfassungshüter in ihrem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Danach durfte Bundespräsident Joachim Gauck Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen.

Deren Verfassungsklage gegen die Äußerung Gaucks, durch die sie sich diffamiert sahen, ist damit gescheitert. Gauck hatte im August 2013 angesichts von ausländerfeindlichen, von der NPD mitgetragenen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf seine Unterstützung für eine Gegendemonstration signalisiert. Vor mehreren hundert Schülern hatte er gesagt, man brauche Bürger, die auf die Straße gingen und "den Spinnern ihre Grenzen aufweisen".

Andreas Voßkuhle (l) neben Gertrude Lübbe-Wolff und Peter M. Huber (Foto: dpa)
Gerichtspräsident Voßkuhle: Keine Kompetenzüberschreitung bei GauckBild: picture-alliance/dpa

Neutralität nicht zwangsläufig geboten

Die Karlsruher Richter urteilten nun, der Bundespräsident müsse sich bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten. Somit habe er seine Kompetenzen nicht überschritten.

Das Präsidialamt sei "dankbar für die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Rechte der NPD nicht verletzt worden seien", sagte eine Sprecherin Gaucks. Das Urteil habe Bedeutung über den Fall hinaus. Damit sei der Handlungsrahmen des Präsidenten, der vor allem durch das Wort wirke, genauer beschrieben worden. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann erklärte: "Es ist gut, dass der Bundespräsident sich weiterhin auch zugespitzt äußern kann." Gegen die NPD würden klare Worte und deutliche Formulierungen gebraucht.

Verfahren zur Wahl des Bundespräsidenten in Ordnung

In einem zweiten Fall wurde darüber entschieden, ob ein Bundespräsident ohne Aussprache gewählt werden darf. Die Karlsruher Richter sagten ja und wiesen damit ebenfalls Klagen der rechtsextremen NPD gegen die Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 ab.

Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilten sie. Der NPD-Vorsitzende Udo Pastörs hatte sich dagegen gewandt, dass keine mündlichen Aussprachen erlaubt worden waren.

Parlamentarier haben besondere Rechte

Die Richter entschieden, dass die Mitglieder der Bundesversammlung, die allein zur Wahl eines Bundespräsidenten zusammentritt, nicht die Rechte von Bundestagsabgeordneten hätten. Das Grundgesetz sehe die Wahl des Staatsoberhauptes "ohne Aussprache" vor. "Eine Personal- oder Sachdebatte über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Denn der Bundespräsident "verkörpert die Einheit des Staates". Seine Wahl müsse daher "in seinen Abläufen die besondere Würde des Amtes unterstreichen".

uh/sti (dpa,afp,rtr)