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Politik

Fehlurteil in Frankfurt

DW Moderator Michel Friedman (Auf ein Wort…)
Michel Friedman
17. November 2017

Darf eine Fluglinie einen Passagier ablehnen, weil der Israeli ist? Das Landgericht Frankfurt sieht darin keine Diskriminierung. Ein krasses Fehlurteil, das auch eine politische Reaktion erfordert, meint Michel Friedman.

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Zitattafel Michel Friedman

Es irrt, wer glaubt, den Kopf in den Sand stecken zu können, wenn es um die Frage von Ausgrenzung, von Antisemitismus und auch von Rassismus geht. Das Frankfurter Landgericht scheint darauf gebaut zu haben, sich nicht festzulegen und sich somit Ärger zu ersparen. Doch das ist ein großer Irrtum und Fehler zugleich!

Der Anlass des Prozesses ist leicht erklärt: Eine arabische Fluggesellschaft verweigert einem israelischen Staatsbürger die Beförderung. Dieser israelische Staatsbürger lebt in Deutschland, bucht hier sein Ticket, wird aber nicht mitgenommen. Mit der Begründung, dass dieser Staat nicht erlaubt, dass Israelis in irgendeiner Form in Kontakt mit diesem Staat kommen. Dieser Staat übrigens, der das so will, ist eine Diktatur. Es handelt sich um Kuwait, wo Menschenrechte mit Füßen getreten werden. So gesehen, verwundert es auch nicht, dass Diskriminierung und Antisemitismus dort zum alltäglichen Regierungsgeschäft gehören.

Keine Benachteiligung aufgrund der Staatsbürgerschaft

Bis zu diesem Punkt wäre das allein eine Kritik und Kommentierung, die sich mit diesem Land auseinanderzusetzen hätte. Aber Deutschland steckt mittendrin: Denn der Fall wurde vor einem deutschen Gericht verhandelt, und der Anlass entstand eben in Deutschland. Das Gericht war aber der Meinung, dass es sich nicht um Diskriminierung handele. Denn, so die Urteilsbegründung, der Kläger sei nicht benachteiligt worden, wie es sonst üblich ist - Zitat - "aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, sondern in diesem Fall aufgrund der Staatsbürgerschaft des Klägers".

Kuwait Airways Fluggesellschaft Schriftzug Flugzeug
Ein deutsches Gericht hat die Klage eines Israelis gegen Kuwait Airways abgewiesen.Bild: Getty Images/AFP/T. Bahar

Wenn man naiv und blind sein will, kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, das Gericht sei nicht gefordert, weil ein israelischer Staatsbürger ja allein als Staatsbürger diskriminiert worden sei. Diese Naivität ist in der Welt, in der wir leben, allerdings nicht hinnehmbar. Arabische Länder, auch Kuwait, wollen die Zerstörung des Staates Israel. Der Antisemitismus gehört zur Staatsdoktrin. Übrigens: Der Wunsch der Zerstörung Israels und der Antisemitismus sind zwar nicht identisch. Aber wenn man die Rhetorik der Führer dieser arabischen Welt in den Ohren hat, dann merkt man, wie fließend diese Begrifflichkeiten austauschbar sind.

Interessant ist, dass ähnliche Prozesse auch schon in anderen Ländern stattgefunden haben. In den USA und der Schweiz wurde jedoch gegen die Fluggesellschaft entschieden. Dies ist ein weiterer Hinweis: nicht nur von mangelnder Sensibilität, sondern von der Unfähigkeit, eine Haltung zu entwickeln.

Urteil hätte Orientierungspunkt sein können

Natürlich gibt es keine politische Justiz. Aber Justiz ist eben immer auch politisch. In Zeiten, in denen der Antisemitismus nicht nur von der rechtsradikalen Seite einen Aufschwung erlebt, sondern auch in Deutschland zum Teil durch Bürger und Menschen, die einen islamischen Hintergrund haben, hätte ein anderes Urteil einen Orientierungspunkt geben können.

Dieses Urteil ist eine vertane Chance, ein falsches Signal. Und ein weiterer Beleg, dass die Naivität (dies ist noch sehr milde ausgedrückt!) eines Gerichts (Juristen! Menschen mit hoher Verantwortung!) dann völlig fehl am Platze ist, wenn es sich um Diskriminierung von Juden handelt.

Die deutsche Politik muss ein Zeichen setzen

Darüber hinaus muss jedem klar sein, dass dieser Fall eben auch eine politische Dimension hat. Und deswegen muss die Politik ein deutliches Zeichen setzen: Die Fluggesellschaft von Kuwait sollte, solange sie Israelis diskriminiert, nicht mehr auf deutschen Flughäfen starten und landen dürfen!

Es ist gut, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland die Berufung möglich ist. Der Anwalt des Klägers hat bereits angekündigt, diesen Weg zu gehen. Es ist zu hoffen, dass die Berufungsinstanz sich dessen bewusst wird, dass nach deutschem Recht, eine Diskriminierung, die in Kuwait vielleicht rechtmäßig ist, hier dennoch rechtswidrig sein muss. Übrigens nicht des Klägers wegen, sondern aufgrund des Selbstverständnis dieses Landes, das in Artikel 1 seines Grundgesetzes stehen hat: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und das heißt: die Würde eines jeden Menschen. Völlig unabhängig seiner Staatsangehörigkeit.

Michel Friedman ist Jurist, Publizist und Fernsehmoderator. An der Frankfurt University of Applied Sciences ist er Professor für Immobilien- und Medienrecht. Bei der Deutschen Welle moderiert er die Talk-Formate "Conflict Zone" und "Auf ein Wort ... mit Michel Friedman".