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Freisprüche im Mannesmann-Prozess

26. Juli 2004

Im Mannesmann-Prozess um Millionenprämien sind Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten freigesprochen worden. Das Gericht sah die Tatvorwürfe der schweren Untreue als nicht erfüllt an.

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Urteil zu ihren Gunsten: Ackermann, Funk, Zwickel (von links nach rechts)Bild: AP

Die Staatsanwälte hatten für die Manager und Gewerkschafter Haftstrafen von bis zu drei Jahren, zum Teil ohne Bewährung, gefordert. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie gegen das Düsseldorfer Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen werden. Auf der Anklagebank im Düsseldorfer Landgericht saßen neben Ackermann der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige Aufsichtsratschef des Telekommunikationskonzerns Joachim Funk, der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und zwei weitere Mannesmann-Mitarbeiter.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt zu haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.

Telefonterror und Drohungen

Vor dem Urteil gab die Vorsitzende Richterin der 14. Großen Strafkammer, Brigitte Koppenhöfer, eine persönliche Erklärung ab. Noch nie in ihren 25 Dienstjahren sei derart versucht worden, auf das Urteil Einfluss zu nehmen. "Das reichte von Telefonterror bis zu offenen Drohungen", sagte sie. "Dass sich sämtliche Stammtische melden, war nicht überraschend. Überraschend war, wer an den Stammtischen Platz genommen hat. Zu den Stammtischrechtsexperten gehörten auch Politiker, die Straftatbestände wie Sauerei erfunden haben."

Verteidigung und Angeklagte hätten versucht, die Presse zu instrumentalisieren. "Das mag ihr Recht sein. Ob es ein gutes Recht ist, sei dahingestellt. Dass das auch von Seiten der Staatsanwaltschaft geschieht, war mir neu. Das halte ich für unangebracht."

In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten

Dann wies die Richterin darauf hin, dass das Gericht nur für die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz zuständig gewesen sei, nicht aber dafür, ein Moralurteil zu sprechen. Die Kammer hatte nach ihren Worten Zweifel. "Und Zweifel werden im deutschen Strafrecht zu Gunsten der Angeklagten ausgelegt. Man muss Angeklagten nicht alles glauben. Man darf ihnen aber auch nicht alles unterstellen." (mik)