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Freisprüche für Deutsche-Bank-Manager

Klaus Ulrich (mit Agenturen)25. April 2016

Es ging um Aussagen der Manager - darunter Co-Chef Fitschen - vor dem Oberlandesgericht München. Die Anklage warf ihnen Falschaussage vor, um die Deutsche Bank vor Schadenersatz für die Kirch-Pleite zu bewahren.

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Zwei der fünf Angeklagen: Rolf Breuer (r.) und Josef Ackermann (l.) (Foto: rtr)
Zwei der fünf Angeklagen: Rolf Breuer (r.) und Josef Ackermann (l.)Bild: Reuters/M. Dalder

Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Banker haben sich nach einem Urteil des Münchner Landgerichts nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. Fast ein Jahr lang dauerte das Verfahren gegen die fünf Banker. "Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Montag in der Urteilsbegründung. Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Triumph.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm und den anderen Bankern vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße. Noll hatte aber bereits mehrfach durchblicken lassen, dass ihn die Anklage nicht überzeugt.

Der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank Jürgen Fitschen
Jürgen FitschenBild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

Breuer und das TV-Interview

Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer und die Deutsche Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht, weil dieser sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte. Wenige Wochen nach dem Interview meldete Kirch Insolvenz an. Es folgte eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro. Die Münchner Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die fünf Banker in dem damaligen Verfahren nicht wahrheitsgemäß vor Gericht ausgesagt haben und klagte sie an.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft ließ aber nicht locker und stellte mehr als 40 Beweisanträge, um das Gericht von den Vorwürfen zu überzeugen. Dies gelang aber nicht.

Endlose Zahl von Beweisanträgen

Zuletzt forderten die Staatsanwälte Einsicht in ein Rechtsgutachten, das die Juristen der Deutschen Bank im Auftrag des Aufsichtsrats angefertigt haben. Es ging dabei um einen Vergleich zwischen der Bank und Rolf Breuer, geschlossen erst vor drei Wochen. Der Vorstandschef zahlt der Bank 3,2 Millionen Euro, seine Manager-Haftpflichtversicherung 90 Millionen Euro. Das ist eine Art Ausgleich für den Vergleich, den die Bank ihrerseits mit den Kirch-Erben geschlossen hatte, über 928 Millionen Euro.

Die Staatsanwälte erhofften sich neue Erkenntnisse aus dem Rechtsgutachten, doch der vorsitzende Richter Peter Noll verzichtete darauf, die Herausgabe von der Bank zu verlangen. Sichtlich empört warf er der Anklage "Vermutungen ins Blaue hinein" vor.

"Verfahren, für das sich niemand schämen muss"

Trotz der Freisprüche für alle Angeklagten war der Prozess nach Ansicht von Noll richtig. Es habe durchaus Anlass für Ermittlungen und ein sorgfältiges Gerichtsverfahren gegeben, sagte der Vorsitzende Richter am Montag in der Urteilsbegründung. "Das war ein rechtsstaatliches Verfahren, für das sich niemand schämen muss." Ob das Verfahren so lange habe dauern müssen, sei aber fraglich.

Man habe sich an den Scheinriesen in dem Kinderbuch "Jim Knopf" erinnert gefühlt, sagte der Richter in Bezug auf die Vorwürfe der Ankläger. "Erst standen sie gewaltig am Horizont, doch je näher man kam, desto kleiner wurden sie." Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.

Staatsanwaltschaft in der Kritik

Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen, hatte sich aber immer weiter verzögert. Der Anwalt des ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzenden Breuer, Norbert Scharf, hatte insbesondere Chef-Anklägerin Christiane Serini immer wieder vorgeworfen, das Verfahren absichtlich in die Länge zu ziehen. Für sie bedeuten die Freisprüche eine herbe Niederlage.

Erst vor wenigen Wochen war in Stuttgart ein Prozess gegen ehemalige Porsche-Manager mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Auch dort musste die Staatsanwaltschaft heftige Kritik für ihre Anklage einstecken.

Gemeinsam sei beiden Fällen, heißt es dazu im "Spiegel", dass die Staatsanwaltschaften ein großes Rad zu drehen meinten, aber keinen einzigen Zeugen und kein Dokument zur Stützung ihrer Anklage aufzubieten vermochten.