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Mohammed-Karikaturen

22. März 2007

Gut ein Jahr nach den Unruhen um die Mohammed-Karikaturen ist ein französisches Satiremagazin vom Vorwurf freigesprochen worden, durch den Nachdruck der Zeichnungen eine Religionsgemeinschaft beleidigt zu haben.

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Das französische Satiremagazin Charlie Hebdo, Foto: dpa
Was darf ein Satiremagazin?Bild: AP Graphics

"Das ist eine gute Nachricht für alle laizistischen Muslime und Republikaner", sagte Magazin-Chef Philippe Val nach dem Urteilsspruch. Ihm hatten eine Haftstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldbuße von 22.000 Euro gedroht. Die Große Moschee von Paris sowie der Verband der Islamischen Organisationen Frankreichs (UOIF) hatten die Zeitschrift "Charlie Hebdo" verklagt. Der Pariser Strafgerichtshof wies jedoch den Vorwurf der "öffentlichen Beleidigung einer Personengruppe wegen ihrer Religion" am Donnerstag (22.3.) zurück.

"Charlie Hebdo" - Chef Philippe Val, Foto: AP
"Charlie Hebdo" - Chef Philippe Val ist zufrieden mit dem UrteilBild: AP

Gegenstand des Prozesses waren zwei dänische Karikaturen und eine Eigenproduktion von "Charlie Hebdo"-Zeichner Cabu: Letztere zeigte den Propheten Mohammed neben dem Text "Mohammed von Fundamentalisten überrannt" und mit der Sprechblase: "Es ist schwer, von Schwachköpfen geliebt zu werden." Bei den dänischen Produktionen handelt es sich um die Zeichnung mit den im Paradies ankommenden Selbstmordattentätern ("Stopp, Stopp, wir haben keine Jungfrauen mehr!") sowie das Porträt des Propheten mit Dynamitstange

im Turban.

Dynamit im Turban

Das Gericht sah die ersten beiden Zeichnungen klar gegen radikale Islamisten gerichtet, ohne dass die Gesamtheit der Muslime angegriffen werde. Dagegen könne die Turban-Zeichnung als Beleidigung aller muslimischen Gläubigen verstanden werden, hieß es. Da sie aber in einer Sonderausgabe von "Charlie Hebdo" mit den anderen Zeichnungen abgedruckt gewesen sei, sei der Kontext zu radikalen Bewegungen aber hergestellt.

Brennende dänische Flaggen, Foto: AP
Brennende dänische Flaggen: Der Karikaturenstreit im Frühjahr 2006 (Archiv)Bild: AP

"Wir verstehen das Urteil nicht, weil es einerseits sagt, dass eine der Zeichnungen schockierend ist, dies aber durch die Ausdrucksfreiheit gedeckt ist", sagte UOIF-Präsident Lhaj Thami Breze, der deshalb in Berufung gehen will. Im Gegensatz zu Breze will die Moschee von Paris nicht erneut vor Gericht ziehen. Ihre Anwälte bezeichneten den Richterspruch als "ausgewogen". Er schütze sowohl das Recht auf Karikatur als auch "die Möglichkeiten von Personen, dagegen zu klagen".

Prominente Unterstützung

Das Verfahren hat in Frankreich, wo schätzungsweise fünf Millionen Muslime leben, für großes Aufsehen gesorgt. Die linke Tageszeitung "Libération" erschien am ersten Tag des Prozesses vor sechs Wochen in einer von den "Charlie Hebdo"-Redakteuren erstellten Sonderausgabe, um gegen Zensur zu protestieren. Parteiübergreifend hatten sich auch zahlreiche prominente Politiker für die Meinungs- und Pressefreiheit stark gemacht, darunter der für Religion zuständige Innenminister Nicolas Sakrozy.

Die Mohammed-Karikaturen waren erstmals Ende 2005 in der dänischen Zeitung "Jyllands-Posten" erschienen. Ein dortiger Prozess gegen die Zeitungsverantwortlichen war im Oktober 2006 gleichfalls mit einem Freispruch zu Ende gegangen. (ina)