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Freispruch im HSH-Untreue-Prozess

9. Juli 2014

Mit komplizierten Geschäften während der Finanzkrise haben die Vorstände der HSH Nordbank ihr Institut fast in die Pleite getrieben. Ihre Sorgfaltspflichten haben sie jedoch nicht verletzt, befand nun ein Gericht.

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Deutschland Wirtschaft Prozeß HSH Nordbank Dirk Jens Nonnenmacher vor Gericht in Hamburg
Bild: Reuters

Im Untreue-Prozess gegen ehemalige Vorstände der HSH Nordbank hat das Hamburger Landgericht die Angeklagten vom Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall überraschend freigesprochen. Der komplette sechsköpfige Bankenvorstand um Ex-Chef Hans Berger und Ex-Finanzvorstand Dirk Jens Nonnenmacher stand vor Gericht. Die Vorstände hätten ihre Pflichten nicht vorsätzlich verletzt, als sie in der aufziehenden Finanzkrise per Eilentscheid eine umstrittene Finanztransaktion beschlossen, befand die Wirtschaftsstrafkammer am Mittwoch. Die Kosten für den Prozess trage die Staatskasse.

"Juristisches Neuland"

Mehr als 30.000 Blatt Aktenmaterial, etliche Zeugen und Gutachter, 61 Verhandlungstage - knapp ein Jahr dauerte der Prozess. Es war juristisches Neuland, wie der Vorsitzende Richter Marc Tully zu Beginn des Prozesses feststellte. Er ließ dabei auch durchblicken, dass er den Fall vor dem Bundesgerichtshof sieht, weil - je nach Ausgang - entweder die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft wegen der grundsätzlichen Bedeutung in Revision gehen würde.

Erstmals wurde ein spekulatives Finanzgeschäft einer deutschen Bank in der Finanzkrise vor einem Strafgericht verhandelt. Für das Gericht war der Prozess eine Gratwanderung, bei der es um den feinen Unterschied zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit ging: War es Zockerei, oder gingen die Ex-Vorstände ein vertretbares Risiko ein, als sie per Eilentscheid die umstrittene "Omega"-Transaktion durchwinkten? Dürfen sich Vorstände auf Vorlagen der Fachabteilungen blind verlassen, oder müssen sie sich selbst vergewissern, ob die Unterlagen richtig sind?

"Omega 55"

Mit einer komplizierten Finanztransaktion namens "Omega 55" wollte die Bank in der aufziehenden Finanzkrise Bilanzrisiken loswerden und so eine gute Bewertung durch Rating-Agenturen erhalten. Sie holte sich damit jedoch neue Risiken ins Haus, die sie beinahe in die Pleite getrieben hätten. Die Landesbank musste später von ihren Eignern - den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein, also letztlich den Steuerzahlern - mit Milliardensummen gerettet werden.

Deutschland Wirtschaft Das Logo der HSH Nordbank AG
Die HSH-Nordbank musste mit Steuergeldern gerettet werdenBild: dapd

Laut den Ermittlern diente das Omega-Geschäft dazu, die Eigenkapitalquote der Bank vor einem damals geplanten Börsengang zu "optimieren". Die HSH lagerte Immobilienkredite in eine Zweckgesellschaft aus und versicherte sie bei der Bank BNP Paribas gegen Ausfall, was die Bilanz deutlich entlastete. Doch das Geschäft hatte eine Kehrseite: Die HSH musste von der BNP Risiken eines Wertpapierportfolios übernehmen, das in der Finanzkrise massiv an Wert verlor.

Sorgfaltspflichten versus Risikofreude

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wies die Vorlage für das Omega-Geschäft erhebliche Mängel auf, die die Vorstände zu Nachfragen hätten veranlassen müssen. Die Banker hätten jedoch den Angaben der Fachabteilungen im Kreditantrag "im Blindflug" vertraut und nach "Frühstücksdirektoren-Art" unterschrieben und damit ihre Sorgfaltspflichten grob verletzt. Getrieben worden seien sie dabei vom Ehrgeiz, die HSH an die Börse zu bringen und den damit verbundenen persönlichen Vorteilen, etwa höhere Vorstandsgehälter.

Wegen Untreue hatte die Anklage für die sechs Ex-Vorstände Haftstrafen zwischen zehn und 22 Monaten und Geldbußen von bis zu 150.000 Euro gefordert. Nonnenmacher und der frühere Kapitalmarktvorstand der HSH Nordbank, Joachim Friedrich, sind zudem der Bilanzfälschung beschuldigt.

Die Verteidigung plädierte dafür, die Ermessensspielräume von Vorständen durch ein Urteil nicht weiter einzuschränken. Risikofreude sei kein Schimpfwort, sondern ein vom Kapitalismus gefordertes Element der Unternehmenssteuerung, sagte der Anwalt des früheren HSH-Chefs Hans Berger. Transaktionen zur Risikoentlastung dienten weder der Manipulation noch seien sie exotisch. Für die Finanzkrise könne der Vorstand nicht verantwortlich gemacht werden. "Der Angeklagte war Vorstand und kein Hellseher", sagte Rechtsanwalt Otmar Kury. Für die Annahme, der damals geplante Börsengang sei das Motiv für die riskante Transaktion, gebe es keinen Anhaltspunkt. Ähnlich argumentierten die Anwälte der anderen Angeklagten. Alle plädierten auf Freispruch ihrer Mandanten.

Konsequenzen von Omega 55

Bank-Chef Berger verlor wegen des Deals seinen Job. Auf ihn folgte auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 Nonnenmacher, der zuvor Finanzvorstand des Instituts gewesen war. Nonnenmacher musste die Bank 2011 im Streit mit den Eignern verlassen und erhielt seine Bezüge aus den noch laufenden Verträge in Höhe von vier Millionen Euro ausgezahlt.

Trotz des Urteils ist die Causa "Omega 55" für die HSH-Vorstände die noch nicht ausgestanden. Drei von ihnen streiten bereits in einem zivilrechtlichen Schiedsverfahren mit ihrem früheren Arbeitgeber, der Schadenersatz in Millionenhöhe geltend macht. Abgesichert sind die Manager über eine Versicherung.

iw/bea (dpa, rtr)