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Freispruch im Fall Trayvon Martin

14. Juli 2013

Der dunkelhäutige Teenager wurde im Februar 2012 in Florida vom Mitglied einer Bürgerwehr erschossen. Jetzt wurde der Schütze in einem Aufsehen erregenden Prozess freigesprochen. Er hatte sich auf Notwehr berufen.

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Trayvon Martin (Foto: privat/AP/dapd).
Trayvon MartinBild: AP

Die Geschworenen kamen am Samstag (Ortszeit) nach stundenlangen Beratungen zu dem Schluss, dass der sogenannte Nachbarschaftswächter George Zimmerman nicht des Totschlags an dem 17-jährigen Jugendlichen schuldig sei. Richterin Deborah Nelson bestätigte die Entscheidung der sechs Jury-Mitglieder. Zu Zimmerman sagte sie, er könne den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

Der 29-Jährige Angeklagte lächelte kurz, schien sonst aber eher unbewegt. Seine Familie hinter ihm freute sich. Die Familie des erschossenen Trayvon Martin war nicht im Saal.

Die sechs Frauen in der Jury, darunter fünf Weiße, mussten einstimmig über Schuld und Unschuld Zimmermans entscheiden. Sie begannen die Beratungen am Freitag, vertagten sie aber nach kurzer Zeit auf Samstag.

USA: Empörung und Proteste nach Freispruch

Lange Haftstrafe drohte

Bei einem Schuldspruch hätte Zimmerman eine lebenslange Haftstrafe gedroht. Zuletzt befand er sich gegen eine Kaution von einer Million Dollar auf freiem Fuß.

Zimmerman hatte Trayvon Martin am Abend des 26. Februar 2012 auf einem Patrouillengang in der Gemeinde Sanford getötet, nachdem es dort eine Reihe von Einbrüchen gegeben hatte. Der unbewaffnete Jugendliche befand sich auf dem Nachhausweg.

Verdacht auf Rassismus

Zimmerman beteuerte, dass Martin ihn zuerst attackiert habe. Der Fall hatte in den USA für großes Aufsehen gesorgt, da der Verdacht bestand, dass bei der Tat und dem anschließenden Umgang der Polizei mit dem Fall Rassismus im Spiel war.

In Erwartung des Urteils hatten sich Dutzende Journalisten und Demonstranten vor dem Gericht versammelt. Aus Sorge vor möglichen gewaltsamen Ausschreitungen riefen mehrere Organisationen im Vorfeld zur Besonnenheit auf.

gri/rb (afp, dpa)