1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Freispruch für den "Plastinator"

11. Februar 2005
https://p.dw.com/p/6Ecz

Der Leichenplastinator Gunther von Hagens ist eineinhalb Jahre nach einem nächtlichen Spaziergang mit seinen Ausstellungsstücken vom Vorwurf der grob ungehörigen Handlung freigesprochen worden. In dem Beschluss, der der Nachrichtenagentur AP vorliegt, hob das Hamburger Amtsgericht einen Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes Hamburg auf. Hagens könne keine Belästigung der Allgemeinheit und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung vorgeworfen werden. Während seiner Ausstellung "Körperwelten" im Oktober 2003 hatte Hagens nachts Plastinate an öffentlichen Plätzen in der Hansestadt postiert und für die "Hamburger Morgenpost" fotografieren lassen. Das Ordnungsamt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid über 1.000 Euro verhängt, gegen den der Plastinator geklagt hatte. Das Amtsgericht begründete sein Urteil damit, dass es sich bei dem Plastinaten nicht um Leichen handele, sondern um künstliche Gebilde, zudem verwies es auf die Grundrechte der Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit.