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Grünes Licht für Sünder

Bernd Riegert14. Juni 2007

Geschwindigkeitsübertretung in Finnland oder Falschparken auf Malta. Solche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden nur in der EU nur bei Bürgern des jeweiligen Landes geahndet.

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Bild: DW

EU-Ausländer haben Glück. Sie können die Knöllchen unterm Scheibenwischer getrost wegwerfen. Das ist vielleicht moralisch verwerflich, aber juristisch bleibt dies ohne Folgen. Denn die Strafverfolgung für Verkehrsvergehen endet in der EU auch im 51. Jahr ihres Bestehens an den nationalen Grenzen.

Verwaltungs- und Sprachprobleme

Bernd Riegert

Die Justizminister hatten zwar mehrfach beschlossen, dass von diesem Sommer an Verkehrsstrafen anderer EU-Behörden in jedem Mitgliedsland vollstreckt werden können, sobald sie 70 Euro überschreiten, aber die Beschlüsse sind in den meisten Staaten bisher nicht umgesetzt worden.

Am Rande der Justizminister-Konferenz in Luxemburg gab eine Expertin der Ratspräsidentschaft kleinlaut zu, dass die Materie unerwartet kompliziert sei. Denn die Verkehrsbehörden in den 27 Mitgliedsstaaten seien nicht ausreichend vernetzt. Bei rechtlichem Gehör für die Verkehrssünder gebe es enorme Verwaltungs- und Sprachprobleme.

Eintreibung vor Ort

Der einheitliche Rechtsraum der Europäischen Union beim schriftlichen Eintreiben von Geldbußen ist immer noch weit weg, aber darüber wird der durchschnittliche Europa-Bürger nicht so traurig sein. Oder? Nur zwischen Österreich und Deutschland funktioniert das Eintreiben der Knöllchen bisher, also Vorsicht in Österreich! Wer erwischt wird zahlt.

Viele Staaten treiben das Geld dann lieber gleich an Ort und Stelle ein und verzichten auf langwierige Verfahren. Die belgische Polizei kassiert auf der Autobahn in bar. Die französischen Gendarmen blockieren mit großen Reifenkrallen die Weiterfahrt. Verkehrsrechtler beklagen aber, dass zum Beispiel italienische Polizisten bei Einheimischen und bei unwissenden Touristen unterschiedliche Preise verlangen. Ein nach europäischem Recht unhaltbarer Zustand!