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Forderungen Stoibers gegenüber Polen gegenstandslos

28. Juni 2002

– Bestimmungen, die die Vertreibung und Enteignung der Deutschen ermöglichten, gelten nicht mehr

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Köln, 28.06.2002, GAZETA WYBORCZA, DZIENNIK POLSKI, poln.

GAZETA WYBORCZA

"Politiker, die mit Polen wegen der Vergangenheit abrechnen wollen, müssen damit rechen, dass auch Polen solche Rechnungen aufstellen kann", meint der (polnische) Außenminister Wlodzimierz Cimoszewicz.

Der Kanzlerkandidat der CDU/CSU, Edmund Stoiber, hat am Sonntag (23.6) an Polen und Tschechien appelliert, die rechtlichen Grundlagen außer Kraft zu setzten, die die Zwangsaussiedlung der Deutschen und ihre Enteignung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ermöglicht haben.

"Wenn jemand mit Polen abrechnen will, muss er damit rechnen, dass auch wir Rechnungen auf den Tisch legen können. Dies wird jedoch die historischen Fakten nicht verändern", sagte (...) Minister Cimoszewicz.

Seiner Meinung nach kann man weder die Geschichte noch die menschlichen Tragödien instrumentalisieren. "Nachdem wir seit Jahren an der Versöhnung arbeiten, sind solche Behauptungen als verantwortungslos zu bewerten. Ich möchte, dass die deutschen Politiker verstehen, dass wir uns jetzt auf die Entstehung des gemeinsamen Europas konzentrieren sollten" erklärte Wlodzimierz Cimoszewicz.

Er räumte ein, dass es die polnisch-deutschen Kontakte erschweren würde, sollte Edmund Stoiber deutscher Kanzler werden und sollte er weiterhin solche Aussagen machen. Cimoszewicz betonte, dass er noch am kommenden Freitag (28.6) mit einem engen Mitarbeiter Stoibers, dem Abgeordneten der CDU Wolfgang Schäuble, ein Treffen haben wird. Mit ihm werde er über dieses Thema sprechen.

DZIENNIK POLSKI

Gespräch mit Professor Wlodzimierz Borodziej, dem Historiker und Verfasser des (...) Buches "Deutsche in Polen 1945-1950", der von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zu diesem Thema zitiert wurde:

Frage:

(...) Was haben Sie bei Ihren Nachforschungen herausgefunden?

Antwort:

Es zeigt sich, dass nicht nur die vier Verordnungen nicht mehr gelten, die die Diskriminierung der deutschen Bevölkerung in gewissem Sinne ermöglicht haben und darüber hinaus auch die Vertreibung. Außer Kraft gesetzt wurde auch die Verordnung vom 8. März 1946 über die verlassenen Güter. Diese Verordnung diente als rechtliche Grundlage für die Übernahme deutschen Eigentums, und zwar sowohl von privaten als auch von juristischen Personen.

Frage:

Niemand vor Ihnen machte die Tatsache öffentlich bekannt, dass die Verordnung vom 8. März 1946 annulliert wurde. Zumindest in der Öffentlichkeit tat dies kein Historiker, kein Jurist, kein Politiker, der die Aussage Edmund Stoibers kommentierte.

Antwort:

Diese Verordnung wurde durch das Gesetz vom August 1985 (...) außer Kraft gesetzt. Man kann also sagen, dass außer dem Gesetz über die Verstaatlichung vom Januar 1945, das als theoretische Grundlage für die Übernahme deutschen Eigentums diente und in der Praxis dem polnischen Staat vor allem bei der Übernahme privaten Eigentums von Personen polnischer Nationalität behilflich war, keine juristischen Grundlagen mehr gelten, die deutsche Fragen betreffen.

Frage:

Und in der Praxis bedeutet dies, dass ...

Antwort:

Dass die Aussage von Edmund Stoiber gegenstandlos war.

Frage:

Auf diese Aussage hat Premierminister Leszek Miller reagiert, indem er diese Forderung entschieden ablehnte. Bedeutet dies, dass sich sowohl der Eine als auch der Andere äußerten, ohne zu wissen, wovon sie sprachen?

Antwort:

Ich erlaube mir, solch eine Vermutung über den Premierminister Bayerns zu äußern. Ich möchte die Aussagen des polnischen Premierministers jedoch nicht kommentieren. (...) (Sta)