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Flüchtlingsmädchen Reem darf bleiben

24. Dezember 2015

Beim Bürgerdialog mit Kanzlerin Angela Merkel im Sommer brach das 14-jährige Flüchtlingsmädchen Reem Sahwil aus Angst vor ihrer unsicheren Zukunft in Tränen aus. Jetzt darf sie in Deutschland bleiben - vorläufig.

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Bundeskanzlerin Merkel trifft Flüchtlingsmädchen Reem (Foto: NDR/dpa/ picture alliance)
Bild: picture-alliance/dpa/NDR

Es liege ein sogenannter Aufenthaltstitel vor, der bis Oktober 2017 gültig sei, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Ausländerbehörde in Rostock. Mit diesem Titel sei auch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht für Reems Eltern und ihren Bruder verbunden. Die Familie ging bislang von einer befristeten Duldung bis März 2016 aus.

Die Tränen des muslimischen Palästinensermädchens, das aus dem Libanon nach Deutschland kam, hatten Millionen Menschen gerührt - und die Kanzlerin in eine unerwartete Situation gebracht. Reem hatte Mitte Juli Merkel bei einer Diskussion in einer Rostocker Schule die schwierige Situation ihrer vor vier Jahren geflüchteten Familie berichtet. "Es ist wirklich sehr unangenehm, zuzusehen wie andere das Leben genießen können und man es selber halt nicht mit genießen kann", war einer ihrer bewegenden Sätze.

Die Frage von Reem Sahwil, ob sie in Deutschland bleiben könne, hatte Merkel mit "Politik ist manchmal hart" beantwortet. Als die Kanzlerin ihr erklärte, dass nicht alle Flüchtlinge bleiben können, brach Reem in Tränen aus. Merkel ging auf sie zu, tröstete und streichelte sie (Artikelbild).

Die Reaktion der Kanzlerin auf das Schicksal und die Emotionen des Flüchtlingsmädchens lösten eine heftige Diskussion im Internet aus. Unter #merkelstreichelt kritisierten viele Internetnutzer die Kanzlerin und warfen ihr herzloses Verhalten vor.

qu/wl (dpa, Bild online)