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Oury Jalloh

12. Januar 2011

Am 7. Januar 2005 stirbt ein afrikanischer Asylbewerber im Polizeigewahrsam in Dessau in Sachsen-Anhalt. Wie es dazu kommen konnte, ist bis heute unklar. Nun wird der Fall vor dem Landgericht Magdeburg neu verhandelt.

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Ein Sachverständiger bei der Rekonstruktion des Falles (Foto: AP)
Ein Sachverständiger bei der Rekonstruktion des FallesBild: AP

Oury Jalloh wird am 7. Januar 2005, am frühen Morgen, von der Polizei aufgegriffen. Es soll zwei Frauen belästigt und unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben. Die Streifenbeamten können seine Identität nicht feststellen, deshalb nehmen sie ihn mit aufs Revier.

Jalloh soll sich heftig gewehrt haben. Deshalb wird er an Händen und Füßen gefesselt und in eine Gewahrsamszelle auf dem Polizeirevier in Dessau-Roßlau gesteckt. Die Zelle wird mehrmals kontrolliert, das letzte Mal um 11:45 Uhr. Rund 15 Minuten später schlägt der Rauchmelder in Jallohs Zelle Alarm.

Zu spät für Oury Jalloh

Das Geschehen kurz vor und nach diesem Zeitpunkt muss rekonstruiert werden: Laut Gutachter soll der an die Pritsche fixierte und gefesselte Jalloh die Matratze in der gefliesten Zelle mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben. Das besagte Feuerzeug wurde möglicherweise bei der Durchsuchung in der Hosentasche des Afrikaners übersehen.

Die beiden Feuermelder, die nacheinander Alarm schlagen, kann die Polizei nicht überhört haben. Möglicherweise wurde das Alarmsignal mehrmals abgestellt. Jedenfalls verstreichen - laut Gutachter- zweieinhalb Minuten, bis Andreas S. zur Zelle geht. Einen Feuerlöscher hat er nicht mitgenommen. Als der Dienstgruppenleiter die Tür öffnet, schlagen ihm dicke schwarze Rauchwolken entgegen. Andreas S. wagt es nicht mehr, die Zelle zu betreten. Jalloh stirbt um kurz nach 12 Uhr an einem Hitzeschock infolge der heißen Rauchgase.

Juristische Aufarbeitung

Im März 2007, zwei Jahre nach dem Tod Jallohs, beginnt der Prozess gegen zwei Polizisten, einer davon ist Andreas S. Die Wahrheitsfindung ist schwierig. Aus den ursprünglich angesetzten vier Verhandlungstagen werden 60.

Die beiden angeklagten Polizisten werden im Dezember 2008 frei gesprochen. Ihnen könne kein Fehlverhalten und keine Mitschuld am Tod von Oury Jalloh nachgewiesen werden, so der zuständige Richter am Dessauer Landgericht.

Der Bundesgerichtshof hebt den Freispruch für den Dienstgruppenleiter der Polizei auf. Am Landgericht Magdeburg beginnt am Mittwoch (12.01.2011) ein neuer Prozess. Der Freispruch für den zweiten mitangeklagten Polizisten bleibt bestehen und ist damit rechtskräftig. Die Karlsruher Richter sehen wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung. Insbesondere sei unerklärlich, dass der an eine Pritsche fixierte, gefesselte und stark alkoholisierte Jalloh seine Matratze selbst entzündet und keine Schmerzenslaute von sich gegeben haben soll.

Autor: Petra Nicklis
Redaktion: Pia Gram / Kay-Alexander Scholz