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Keine Entscheidung in Tebartz-Skandal

Martin Muno17. Oktober 2013

Papst Franziskus sollte jetzt über den Skandal um den Limburger Bischof Tebartz-van Elst auf dem Laufenden sein. Er empfing Erzbischof Zollitsch zu einer Audienz. Was besprochen wurde, bleibt aber vertraulich.

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Papst Franziskus und Erzbischof Robert Zollitsch (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Zukunft des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst bleibt ungewiss. Nach einem Treffen mit Papst Franziskus in Rom machte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, keine Angaben zu Details des Gesprächs.

Er habe vertraulich mit dem Kirchenoberhaupt unter anderem über die Situation im Bistum Limburg beraten, sagte Zollitsch. Die Prüfungskommission der Bischofskonferenz zur Lage im Bistum solle an diesem Freitag mit ihrer Arbeit beginnen. Bis wann die Arbeit der Kommission abgeschlossen sei, könne er derzeit noch nicht verbindlich sagen. Das Gespräch mit dem Papst beschrieb er als "mitbrüderlich, vertraulich, ermutigend".

In einer von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichten Erklärung heißt es, Zollitsch sei "zuversichtlich - auch nach meiner heutigen Begegnung mit Papst Franziskus - dass alle Seiten an einer guten und baldigen Lösung interessiert sind, um die Lage im Bistum Limburg zu beruhigen und um einen Weg aus der schwierigen Situation zu finden".

Prunksucht und ein autoritärer Stil

Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst steht seit Monaten in der öffentlichen Kritik. Insbesondere wird ihm der enorme Anstieg der Kosten beim Bau des mindestens 31 Millionen Euro teuren Diözesanen Zentrums in Limburg vorgeworfen. Zudem soll der 53-Jährige falsche eidesstattliche Erklärungen zu einem First-Class-Flug nach Indien abgegeben haben, weswegen die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl beantragt hat. Außerdem wird dem Bischof von den Gläubigen im Bistum ein autoritärer Führungsstil vorgehalten.

Zahlreiche Politiker, Verbände und Kirchenorganisationen haben Tebartz-van Elst zum Amtsverzicht aufgefordert. Über eine Amtsenthebung des Bischofs kann aber letztlich nur der Papst entscheiden. Er könnte Tebartz-van Elst jedoch auch nahelegen, auf sein Amt zu verzichten.

Franz-Peter Tebartz-van Elst selbst stand am Donnerstag wieder nicht auf der Liste des Vatikans mit den täglichen Audienzen des Papstes. Er war am Sonntag nach Rom gereist.

Besaß der Bischof einen Freibrief?

Zumindest in einer Frage könnte Tebartz-van Elst entlastet werden. Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, hat der Vermögensverwaltungsrat des Bistums Limburg ihm eine Art Generalvollmacht für die Begleichung der Mehrkosten ausgestellt. Die Zeitung beruft sich dabei auf ein Sitzungsprotokoll des Verwaltungsrats vom 1. Juli 2011. Darin sei Tebartz-van Elst die Ermächtigung ausgesprochen worden, "über den Haushaltsplan hinaus gehende Verpflichtungen einzugehen, soweit diese rechtlich geboten oder zur Erfüllung des Zwecks der Körperschaft erforderlich sind" - ein Freibrief also.

Mit dieser Ermächtigung hätten sich die Kontrolleure des Bischofs "ihrer Arbeit entledigt", zitiert die Zeitung einen Geistlichen der Bischofskongregation im Vatikan. Der Ermächtigung nachträglich zugestimmt hätten laut Aktenlage auch die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates. Bislang hatte das Gremium erklärt, vom Bischof über die drastische Erhöhung der Kosten getäuscht worden zu sein.

mm/se (dpa, afp, epd, kna)