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Menschenrechte 2011

31. Mai 2011
https://p.dw.com/p/11P2I

Der Menschenrechtsrat

... in Genf ist eine der wesentlichen Einrichtungen der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechte; am bekanntesten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Die AEMR war aus den Erfahrungen der Katastrophen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden und integraler Bestandteil der Gründung der Vereinten Nationen. Die Geschichte hatte gelehrt, dass national wie international verbindliche Mindestregeln für den Aufbau von Staaten und deren Beziehungen untereinander geschaffen werden mussten, um den Frieden wahren zu können.

Der Zivilpakt

Eine elementare Rolle spielen hierbei die politischen und bürgerlichen Menschenrechte; d.h. Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Wahlrecht. Jeder Mensch sollte einen Anspruch darauf haben, an der Gestaltung der öffentlichen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung unmittelbar mitzuwirken, sich mit anderen zu versammeln, zu demonstrieren, Vereine oder Gewerkschaften zu gründen. Kann das garantiert werden, besteht die große Chance, dass Interessenkonflikte auf friedliche Art und Weise ausgetragen werden.

Universell gültig

Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist nicht nur im Zivilpakt - einem der beiden großen Menschenrechtspakte enthalten - sondern bereits in der Menschenrechtserklärung von 1948. Die AEMR ist Völkergewohnheitsrecht und der Zivilpakt wurde bislang von 167 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ratifiziert (Stand Mai 2011). Das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit kann also universale Gültigkeit beanspruchen, selbst in Ländern wie China und Cuba, die den Zivilpakt bislang nicht ratifiziert haben.

Autor: Theodor Rathgeber
Redaktion: Ulrike Mast-Kirsching