1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Gesellschaft

Exorzismus-Prozess: Südkoreanerin muss in Haft

20. Februar 2017

Das Gericht verurteilte die Hauptangeklagte zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe. Sie hatte eine Verwandte gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern in einer angeblichen Teufelsaustreibung zu Tode gequält.

https://p.dw.com/p/2Xvxw
Frankfurt a.M. Urteile im Prozess um tödliche Teufelsaustreibung
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Das Landgericht Frankfurt verhängte die Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die 44-jährige Cousine des Opfers war dem Urteil zu Folge die Haupttäterin. Die vier mitangeklagten Mitglieder der südkoreanischen Familie, darunter der 16-jährige Sohn der Getöteten, wurden zu Bewährungsstrafen zwischen anderthalb Jahren und zwei Jahren verurteilt.

Das 41-jährige Opfer war im Dezember 2015 tot in einem Frankfurter Hotelzimmer gefunden worden. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte das Opfer zuvor eine zweistündiges, schmerzvolles Martyrium erlitten. Als die 41-Jährige mitten in der Nacht begann, Selbstgespräche zu führen und um sich zu schlagen, entschieden sich ihre fünf Angehörigen zu einer Teufelsaustreibung. Dabei sollen sie die Frau auf den Boden gedrückt, sie geschlagen und getreten und schließlich erstickt haben.

Beteiligt waren der 16-jährigen Sohn des Opfers, ein weiterer 16-jähriger Verwandter sowie die 44-jährige Cousine der getöteten Frau und ihre zwei 22 und 19 Jahre alten Kinder. Die 44-Jährige hatte sich der Anklage zufolge "angemaßt, über Leben und Tod zu entscheiden". Sie sei die treibende Kraft bei der Teufelsaustreibung gewesen und habe das Opfer zuletzt auch brutal erstickt.

Es ist der Teufel los - Exorzismus in Spanien

Exorzismus damals und heute

Unter Exorzismus wird in vielen Religionen die rituelle Vertreibung böser Mächte oder Geister aus Menschen, Tieren oder Gegenständen verstanden. In der katholischen Kirche war der Exorzismus von "Besessenen" im Mittelalter weit verbreitet. Heute unterliegt er strengen Auflagen. Zum Exorzismus (griechisch: exorkismós = das Hinausbeschwören) gehören das Besprengen mit Weihwasser, die Anrufung Gottes und das Handauflegen.

Nach katholischen Kirchenvorschriften darf die "Teufelsaustreibung" nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Ortsbischofs durch einen Priester vorgenommen werden, "der sich durch Frömmigkeit, Wissen, Klugheit und untadeligen Lebenswandel auszeichnet". Zuvor müssen medizinische oder psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden.

myk/pab (dpa, AFP)