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Politik

Europäische Flüchtlingskrise vor Gericht

26. Juli 2017

Die Folgen der großen Flüchtlingskrise 2015 und 2016 sind für Europa noch lange nicht vom Tisch. Zu schwierigen Rechtsfragen äußert sich nun der Europäische Gerichtshof.

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UNHCR Flüchtlinge Grenze Ungarn Kroatien
Kroatien ließ 2016 Tausende Flüchtlinge die Grenze nach Slowenien und Ungarn passieren Bild: picture alliance/AP Photo/P.David Josek

Es geht um das Grundprinzip des europäischen Asylrechts: Während der Flüchtlingskrise hat Kroatien Tausende Migranten über die Grenze gelassen und deren Weiterreise nach Slowenien sowie nach Österreich organisiert. Damit sind beide Staaten bis heute nicht einverstanden und wollen Flüchtlinge zurück nach Kroatien schicken - doch die Betroffenen wehren sich. 

Nach dem sogenannten Dublin-System ist in erster Linie derjenige EU-Staat für Asylverfahren zuständig, in dem ein Migrant nach einem illegalen Grenzübertritt zuerst den Boden der Europäischen Union betritt.

Gutachterin stärkt Position der Flüchtlinge

Die Gutachterin in dem Verfahren stellte sich auf die Seite der Flüchtlinge und erklärte, unter außergewöhnlichen Umständen könne die Öffnung der Grenze aus humanitären Gründen rechtens sein. Dann sei der Übertritt nicht mehr unbedingt illegal. Aus ihrer Sicht ist damit nicht Kroatien zuständig, sondern die beiden Länder, in denen die Flüchtlinge letztlich ihre Anträge auf Schutz gestellt haben.

Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem heutigen Urteil auch diese Ansicht vertreten, könnte dies unter Umständen Folgen für künftige Ausnahmesituationen haben, in denen sich einzelne Länder durch den Flüchtlingszuzug überfordert sehen.

In einem zweiten Verfahren zum Dublin-System sollen die Luxemburger Richter Fristen im Asylverfahren klären. Grundlage ist ein Fall aus Deutschland. Ein Eritreer wehrt sich gegen seine Überstellung aus der Bundesrepublik nach Italien.

Schlussanträge zur Flüchtlingsquote

Im Streit um die von der Europäischen Union vereinbarte Flüchtlingsquote legt der Generalanwalt am EuGH, Yves Bott, seine Schlussanträge vor. Im September 2015 hatte der EU-Rat beschlossen, innerhalb von zwei Jahren 160.000 Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland in andere europäische Staaten umzuverteilen.

Griechenland Park Pedion tou Areos in Athen
2015 treffen Zehntausende Flüchtlinge in Griechenland ein - hier ein Zeltlager in der Hauptstadt Athen Bild: Imago/Invision

Die Osteuropäer Rumänien, Tschechien, Ungarn und die Slowakei waren dagegen, wurden aber überstimmt. Die Regierungen in Budapest und Bratislava zogen daraufhin vor Gericht. Sie wehren sich auch aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Aufnahme der Menschen, was in der EU zu einem Dauerstreit führte. Das Urteil des EuGH hierzu wird in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das Gericht allerdings den Empfehlungen seiner Generalanwälte.

Die EU leitete zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien ein, weil sie sich nicht an der Flüchtlingsumverteilung beteiligen. Fristgerecht legten die Länder ihre Position dar. Derzeit analysiere die Kommission die Antworten, erklärte ein Sprecher vor wenigen Tagen. Das Verfahren könnte auch vor dem EuGH enden.

se/ml (dpa, afp, kna)