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VW-Gesetz wird verhandelt

12. Dezember 2006

Es geht um eine neue Machtverteilung bei Europas größtem Automobilkonzern: Das VW-Gesetz – ein juristisches Unikum aus Deutschland – wird vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Geklagt hat die EU-Kommission.

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Golf-Produktion im Volkswagen-Werk Wolfsburg
Golf-Produktion im Volkswagen-Werk WolfsburgBild: Volkswagen

Das VW-Gesetz sichert den Einfluss des Bundeslandes Niedersachsen als Großaktionär mit 20 Prozent Aktienanteilen am Autobauer Volkswagen (VW). Ob dies rechtens ist, bezweifelt die Europäische Kommission. Seit Dienstag (12.12.2006) wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt.

Sonderregelungen "Made in Germany"

Das 46 Jahre alte VW-Gesetz begrenzt den Einfluss aller Aktionäre unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung auf 20 Prozent der Stimmrechte. Das hat auch der Porsche-Konzern gemerkt, der mit dem Kauf von knapp 30 Prozent der Aktien binnen Jahresfrist Niedersachsen als größten Aktionär abgelöst hat, aber trotzdem keinen größeren Einfluss nehmen kann. Es geht aber auch um die im Gesetz festgelegte hohe Hürde von 80 Prozent Zustimmung bei Beschlüssen der Hauptversammlung und das Entsenderecht für je zwei Aufsichtsräte des Landes Niedersachsen und des Bundes, solange diesen Aktien der Gesellschaft gehören. Die Porsche AG hat sich im Vorfeld der Verhandlung dafür eingesetzt, die Sonderegelungen zu streichen.

EU-Kommission versus Bundesrepublik

Vor der Großen Kammer des höchsten EU-Gerichts mit 13 Richtern will die EU-Kommission nachweisen, dass der Sonderschutz für Volkswagen gegen europäische Regeln zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit verstößt. Nach Ansicht der Kommission könnten ausländische Investoren abgeschreckt werden. Die EU-Behörde hatte vor gut zwei Jahren gegen das VW-Gesetz geklagt.

Der Bund und das Land Niedersachsen halten das Gesetz hingegen für EU-konform, es handle sich bei den angegriffenen Regelungen um keine Sonderrechte, weil sie unterschiedslos für alle Aktionäre anwendbar seien.

Urteil Mitte 2007 möglich

Der einflussreiche Generalanwalt des EuGH will am 13. Februar 2007 sein Gutachten zu dem umstrittenen Gesetz vorlegen, wie Damazo Ruiz-Jarabo Colomer am Dienstag ankündigte. Nach ergänzenden Angaben von Verfahrensbeteiligten dürfte das höchste EU-Gericht einige Monate später sein Urteil fällen, also Mitte 2007. Offizielle Angaben zum Urteilstermin gab es nicht. Das Gericht ist zwar nicht an die Linie des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber häufig bei seinen Entscheidungen. (kap)