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Europäischer Gerichtshof: Öcalan-Prozess war unfair

12. Mai 2005

Der Prozess gegen PKK-Führer Abdullah Öcalan wird möglicherweise wieder aufgerollt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Türkei wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt.

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Kurdenführer Öcalan: Neuer Prozess?Bild: AP

Das Verfahren gegen den kurdischen Guerilla-Führer war unfair, weil Abdullah Öcalan nach seiner Verhaftung keinen rechtlichen Beistand bekam, zu spät dem Haftrichter vorgeführt wurde und seine Verteidiger vor dem Prozess keinen ausreichenden Kontakt zu ihrem Mandanten hatten. Außerdem sei die Unabhängigkeit des türkischen Gerichts, das den PKK-Führer 1999 zum Tode verurteilte, zweifelhaft.

Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Die Verurteilung Öcalans wegen Hochverrats verstoße deshalb gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein neuer Prozess sei zu empfehlen. Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigte mit ihrem Spruch ein früheres Urteil der ersten Instanz. Das Todesurteil wurde in der Türkei inzwischen in eine lebenslage Freiheitsstrafe umgewandelt. Öcalan sitzt seit sechs Jahren in Isolationshaft auf der Gefängnisinsel Imrali.

Der 56-jährige Öcalan kann jetzt in der Türkei ein neues Verfahren verlangen, da das Straßburger Gericht nach der türkischen Verfassung über nationalen Instanzen steht. Der türkische Justizminister Cemil Cicek sagte in Ankara, es gehe nur um verfahrensrechtliche Fragen. Die eigentlichen Straftaten Öcalans habe das Europäische Gericht nicht in Zweifel gezogen.

Die Türkei lastet dem Kurdenführer die Verantwortung für 30.000 Tote an, die in einem 15jährigen Guerrilla-Krieg der Kurdischen Arbeiter Partei PKK gegen das Militär umkamen. Die PKK ist auch in Deutschland verboten und galt jahrelang als terroristische Vereinigung. Öcalan, der in der Türkei als "Staatsfeind Nummer Eins" gilt, werde auf keinen Fall frei kommen, sagte ein Regierungssprecher in Ankara, aber die Regierung werde sich dem Spruch aus Straßburg fügen.

Test für die Rechtsstaatlichkeit

Die Europäische Union wird die Konsequenzen, die die Türkei aus dem Urteil zieht, sehr genau beobachten. Der prominente Fall gilt als Test für Rechtstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei, die am 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen mit der EU aufnehmen will.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht seit 1998 als ständiges Gericht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. 45 Staaten, darunter auch die Türkei, sind ihm beigetreten. Das Gericht ist keine Einrichtung der Europäischen Union. Die Urteile des Gerichts haben nicht in allen Staaten unmittelbare Wirkung. In Deutschland wertet das Bundesverfassungsgericht die Urteile aus Straßburg nur als Auslegungshilfen. Deutsches Verfassungsrecht gehe vor, heißt es aus Karlsruhe. In der Türkei und vielen anderen Staaten steht das internationale Gericht über den nationalen Instanzen.

Bernd Riegert/Brüssel
DW-RADIO, 12.5.2005, Fokus Ost-Südost