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Europäische Kommission entscheidet über LTU bis Weihnachten

13. November 2001
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Für die von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zugesagte Bürgschaft muss nach EU-Recht die Genehmigung bei der EU-Kommission eingeholt werden. Staatliche Garantien bedeuten einen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen und könnten daher den Wettbewerb verzerren. Mit diesem Argument hatte auch LTU-Konkurrent Lufthansa eine Beschwerde in Brüssel angekündigt. Die LTU war durch die Insolvenz ihres bislang größten Aktionärs Swissair in die Krise geraten. Die Überprüfung könnte nach Angaben aus der Behörde auch länger dauern, weil über den Ferienflieger noch keine Akten vorliegen. Das könnte aber auch positiv sein, denn es beweist, dass die Beihilfen, anders im als im Fall der belgischen Sabena, einmalig sind. Dies ist ein wichtiger Grund für eine positive Entscheidung der Kommission.