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EuGH: Höhere Hürde für Handelsverträge

16. Mai 2017

Wer darf über den Abschluss von Freihandelsabkommen entscheiden? Auf diese Frage haben Richter des Europäischen Gerichtshofes die mit Spannung erwartete Antwort geben. Für die EU-Kommission ein herber Rückschlag.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Bild: picture-alliance/dpa/T. Frey

Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU geebnet. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können damit entscheiden, dass sie auch ihren Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Als Grund für seine Entscheidung führte der EuGH geplante Regeln zur Streitbeilegung zwischen Staaten und Investoren auf.

Die Einschätzungen des Gerichtshofes gelten aber auch für alle zukünftigen anderen Abkommen. Derzeit gibt es unter anderem Gespräche mit Japan und Mexiko.

Rückschlag für EU-Kommission

Bestimmungen, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entziehen, könnten nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden, urteilte der Gerichtshof. Zudem lägen auch Bestimmungen zu Auslandsinvestitionen nicht in ausschließlicher Zuständigkeit der EU-Institutionen. Die Entscheidung des EuGH gilt als schwerer Rückschlag für die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker.

Die Brüsseler Behörde hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist. Sie befürchtet, dass die europäische Handelspolitik lahmgelegt werden könnte, wenn nicht nur das Europaparlament sondern auch Parlamente in Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Theoretisch würde nämlich bereits das Nein eines nationalen Parlaments genügen, um ein Freihandelsprojekt zu stoppen. Als Paradebeispiel gilt das Drama um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommens Ceta im vergangenen Herbst. Es wäre fast gescheitert, weil die politische Führung der belgischen Region Wallonie der Föderalregierung die notwendige Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommens zeitweise verweigerte.

Berlin  Protest gegen Handelsabkommen Ceta Symbolbild
Proteste gegen das Freihandelsabkommen Ceta im September 2016 in BerlinBild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Jubel bei Freihandelsgegnern

Gegner von Freihandelsabkommen begrüßten am Dienstag die Klarstellungen des EuGH, kritisierten allerdings, dass sie "viel zu spät" kämen. "Wäre ein Alleingang der EU von Anfang an ausgeschossen gewesen, hätte es eine viel breitere öffentliche Debatte über das Abkommen gegeben", kommentierte beispielsweise die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström begrüßte die Entscheidung des EuGH. Der Beschluss schaffe "dringend benötigte Klarheit", wie die EU-Verträge interpretiert werden müssten, erklärte Malmström am Dienstag im Kurzbotschaftendienst Twitter. Sie wolle nun mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament an "einem Weg nach vorne" arbeiten.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) forderte, die EuGH-Entscheidung zum Anlass zu nehmen, das Kompetenzgerangel in der EU-Handelspolitik zu beenden: "Jahrelange Hängepartien in der Ratifizierung sind schädlich. Sie verunsichern Unternehmen und Verbraucher", erklärte der BDI.

Die Grünen-EU-Fraktionschefin Ska Keller begrüßte die Entscheidung als Dämpfer für die Kommission: "Der Verhandlungsprozess von Freihandelsabkommen ist zurzeit alles andere als demokratisch." Keller kritisierte, dass das EU-Parlament die demokratische Kontrolle nicht ausreichend erfüllen könne, weil es größtenteils von den Verhandlungen ausgeschlossen werde und kaum Einblick in die Dokumente erhalte. Die Kontrolle müssten nun behelfsmäßig die nationalen Parlamente übernehmen. Die Grünen wollten sowohl Ceta als auch das mittlerweile auf Eis gelegte Abkommen mit den USA (TTIP) verhindern.

Was nun, EU?

Als ein Ausweg aus den Vorgaben des EuGH gilt die Möglichkeit, das die EU-Kommission Handelsvereinbarungen mit Drittstaaten weniger ambitioniert gestaltet und einzelne Aspekte, die in nationales Recht eingreifen, zunächst ausklammert.

Auch als Antwort auf die protektionistischen Töne von US-Präsident Donald Trump strebt die EU möglichst rasche und umfassende Freihandelsabkommen mit Japan, Mexiko und den Mercosur-Staaten Südamerikas an. Großbritannien will nach dem EU-Austritt ebenfalls so schnell wie möglich ein weitreichendes Handelsabkommen mit dem weltgrößten Binnenmarkt abschließen.

hb/iw (dpa/rtr)