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EU-Vertrag nimmt letzte Hürde

3. November 2009

Das tschechische Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag gebilligt. Damit ist das wohl letzte Hindernis für das Inkrafttreten des Reformwerks beseitigt. Jetzt fehlt noch die Unterschrift von Präsident Vaclav Klaus.

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Symbolbild: Tschechische-und EU-Flagge kombiniert (Foto: DW-Grafik)
Die Tschechen bringen den EU-Vertrag auf die Zielgerade

Der EU-Vertrag sei mit dem nationalen tschechischen Recht vereinbar, urteilten Richter und wiesen die von 17 europaskeptischen Abgeordneten eingereiche Klage zurück. Diese Kläger sehen durch den EU-Reformvertrag die staatliche Souveränität Tschechiens bedroht. Ähnlich wie die ihm politisch nahestehenden Senatoren argumentierte auch Präsident Klaus. Er hatte aber zuletzt erklärt, er werde, unabhängig von seiner grundsätzlichen Ablehnung, die Unterschrift leisten, wenn das Verfassungsgericht die Klage zurückweist. Bereits vor knapp einem Jahr hatten die tschechischen Verfassungsrichter eine erste Klage gegen den Lissabon-Vertrag zurückgewiesen, den die EU-Staaten vor zwei Jahren beschlossen hatten.

Das tschechische Verfassungsgericht tagt (Foto: dpa)
Brünn: Hier fiel die EntscheidungBild: picture alliance/dpa

EU-Gipfel ebnete den Weg

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten auf ihrem Gipfeltreffen in der vergangenen Woche in Brüssel Tschechien die von Präsident Klaus geforderte Ausnahmeklausel von der EU-Grundrechtecharta zugestanden. Klaus hatte von der Gemeinschaft Garantien gefordert, dass der EU-Vertrag und die in ihm verankerte Grundrechtecharta keine Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen ermöglichen, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der Benes-Dekrete aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben wurden.

Neue Posten sollen bald besetzt werden

Tschechiens Präsident Vaclav Klaus (Foto: dpa)
Er bleibt skeptisch: Tschechiens Präsident KlausBild: AP

Mit dem Abschluss der Ratifikation in Tschechien könnte der EU-Vertrag nach der Zitterpartie noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mit ihm sollen die EU-Institutionen nach der Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten demokratischer und effizienter werden. Dazu werden zwei neue Spitzenpositionen geschaffen. Erstmals soll ein auf zweieinhalb Jahre gewählter EU-Ratspräsident die Arbeit der alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaften der EU-Regierungen verstetigen. Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik soll künftig die Entscheidungsbefugnis über alle außenpolitischen Handlungsfelder der EU haben. Über die Besetzung beiden Posten wird ein Sondergipfel voraussichtlich kommende Woche entscheiden.

Autorin: Ulrike Quast (dpa,afp,rtr,ap)
Redaktion: Christian Walz