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EU verlangt von Frankreich Respektierung des Fischereirechts

12. Juli 2005
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Mit einer bisher einmaligen Strafandrohung will der Europäische Gerichtshof (EuGH) Frankreich nach jahrelangen Verstößen zur Respektierung des EU-Fischereirechts zwingen. Das Gericht drohte am Dienstag ein Zwangsgeld in Höhe von 57,7 Millionen Euro an, das ab jetzt alle sechs Monate gezahlt werden muss, wenn Paris die Missstände nicht abstellt. Zugleich verhängte das höchste EU-Gericht in Luxemburg eine pauschale Geldstrafe von 20 Millionen Euro für die bereits erfolgten «schwer wiegenden und beharrlichen Verstöße» gegen das Gemeinschaftsrecht. Frankreich habe trotz eines entsprechenden EuGH-Urteils von 1991 bis heute nicht dafür gesorgt, dass so genannte «untermaßige» Fische - also Fische, die nach geltendem EU-Recht zu jung und zu klein sind, um gefangen werden zu dürfen - nicht auf den Markt kommen. Hintergrund ist der Schutz der Fischgründe.