1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

EU verbietet Spam

Ingo Uhlenbruch5. November 2003

Die EU-Mitgliedsstaaten wollen die Datenautobahnen für unerwünschte E-Mail-Werbung sperren und Handy- und PC-Nutzern besser schützen. Das sieht zumindest ein neue Richtlinie in der EU vor.

https://p.dw.com/p/4HMJ
Unerwünschte E-Mail-Werbung verursacht hohe KostenBild: AP

Zwangswerbung (Spam) ist nicht nur für Privatleute ein Ärgernis. Auch in Unternehmen rauben die unerwünschten Nachrichten wertvolle Arbeitszeit und verursachen unnötige Kosten. Das tägliche Mail-Bombardement soll nun ein Ende haben. E-Mail-Werbung ist nur noch erlaubt, wenn der Empfänger diese zuvor ausdrücklich verlangt hat. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn bereits eine Kundenbeziehung besteht. Das haben die EU-Mitgliedstaaten am 31.10. entschieden.

Nicht selten landen zudem Werbemails im Postfach, die mit erfundenen oder ungültigen Absenderadressen versehen sind. Jeglicher Versuch, auf die Spam-Mail zu antworten, bleibt dann erfolglos. Fingierte Adressen sind deshalb von nun an ebenfalls verboten.

SMS & Co.

Die vorherige Einwilligung ist aber nicht nur bei E-Mail-Werbung erforderlich. Die neue Vorschrift gilt ebenso für SMS-Nachrichten und andere elektronische Nachrichten, die an ein mobiles oder festes Endgerät geschickt werden.

Ferner dürfen Standortdaten von Mobiltelefonen lediglich weitergegeben werden, wenn der Handy-Nutzer dies ausdrücklich erlaubt hat. Mit Standortdaten können die Netzanbieter theoretisch eine geographische Spur ihrer Kunden verfolgen, weil sich jedes Handy in einem eng begrenzten Raum (Zelle) eindeutig identifizieren muss, bevor eine Verbindung aufgebaut werden kann.

Ausnahmen sind auch hier wieder vorgesehen, wenn zum Beispiel ein Handy-Besitzer schnell gefunden werden muss, weil er schwer verletzt einen Notruf senden konnte, der Unfallort aber unbekannt ist. Darüber hinaus dürfen Strafverfolgungsbehörden unter strengen Voraussetzungen auf Standortdaten zurückgreifen.

Cookie-Genehmigung

Ein weitere Verbesserung des Verbraucherschutzes wurde bei den sogenannten Cookies erreicht. Cookies sind kleine Dateien, die von der besuchten Webseite auf die Festplatte des Nutzers abgelegt werden. Bei späteren Besuchen können die Webseiten-Betreiber diese Dateien wieder abrufen und beispielsweise ein Nutzungsprofil für Werbezwecke erstellen.

Cookies und andere unsichtbare Verfahren der Nachverfolgung (Spyware) dürfen nur noch nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Nutzer eingesetzt werden.

Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten ist es nun, die neuen Regeln anzuwenden und wirksam durchzusetzen. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Deutschland in diesem Bereich schon viel geleistet: "Wir sind Trendsetter im Datenschutz", sagt Peter Büttgen, Referent beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, "wir haben schon fast alles, was andere Länder erst noch mühsam erarbeiten müssen."

Was lange währt...

Überraschend kommt die Richtlinie allerdings nicht: Schon 1997 verabschiedete die EU eine "Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation". Fünf Jahre später musste das Regelwerk aktualisiert werden, weil zwischenzeitlich neue Technologien verfügbar waren.

EU-Kommissar Erkki Liikanen sieht in dem Regelwerk eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz von Informationstechnologien: "Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ist ein entscheidendes Instrument zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in das Internet und die elektronische Kommunikation, was wiederum Voraussetzung für den Erfolg des elektronischen Handelns und der Informationsgesellschaft als Ganzes ist."