1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

EU plant Regeln gegen Lohndumping

24. Oktober 2017

Entsandte Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land sollen künftig grundsätzlich genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Dies sieht ein Kompromiss der EU vor - den allerdings nicht alle Staaten mittragen.

https://p.dw.com/p/2mNUn
Deutschland Schwarzarbeit in Hamburg
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Im Streit um eine Reform der Entsenderichtlinie hat die EU-Kommission einen Kompromiss vermeldet. "Wir haben eine ausgewogene Vereinbarung erzielt", sagte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen nach einem Treffen der EU-Arbeits- und Sozialminister in Luxemburg. Allerdings sprachen sich die Vertreter Polens, Ungarns, Litauens und Lettlands gegen den Kompromiss aus. Die Regelung wurde daher mit Mehrheit angenommen, wie es aus Verhandlungskreisen hieß.

Nach der ursprünglichen EU-Richtlinie von 1996 kann eine Firma ihre Angestellten befristet zur Arbeit in andere Länder schicken und dabei weiter Sozialabgaben wie im Heimatland zahlen. Die Osterweiterung der EU hat dazu geführt, dass Firmen aus Polen und anderen osteuropäischen Länder diese Regelung intensiv nutzen. 

EU-Kommissarin Marianne Thyssen
EU-Kommissarin Marianne ThyssenBild: picture-alliance/dpa/BELGA/N. Maeterlinck

Ziel der neuen Vereinbarung ist, Beschäftigte besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Deshalb sollen Entsendungen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, in Ausnahmen 18 Monate, wie aus Verhandlungskreisen bekannt wurde. Das Transportgewerbe bleibt zunächst von den neuen Regeln ausgenommen. 

Die Befristung und die Ausnahmen für Lastwagenfahrer waren bis zuletzt umstritten gewesen. Die Sozialminister verhandelten noch einmal den ganzen Tag. Über die 2016 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform war mehr als eineinhalb Jahre diskutiert worden. 

Schon jetzt schreibt die Entsenderichtlinie Mindeststandards für den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern vor, etwa die Bezahlung des geltenden Mindestlohns. Gewerkschafter beklagen jedoch Schlupflöcher und Missbrauch. Ausländische Arbeitnehmer würden ausgebeutet und örtliche Sozialstandards damit ausgehöhlt. Aus Rumänien oder Bulgarien entsandte Bauarbeiter erhalten beispielsweise oft nur einen Bruchteil des Lohns ihrer Kollegen auf deutschen Baustellen. Die Reform soll dies ändern. 

Zwischen den EU-Ländern gehen die Interessen aber weit auseinander. Vor allem Frankreich beharrte auf strengeren Regeln, um einheimische Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen. Die osteuropäischen Länder kritisierten, westliche Staaten wollten ihre Arbeitsmärkte abschotten. 

Von den Regeln sind europaweit Millionen Arbeitnehmer betroffen. In Deutschland waren 2016 nach Gewerkschaftsangaben etwa 561.000 Beschäftigte aus Italien, Spanien oder den östlichen EU-Ländern tätig, die meisten nach Regeln der Entsenderichtlinie. 

Vor der Debatte über die Entsenderichtlinie stellten sich die EU-Staaten hinter die sogenannte Europäische Säule sozialer Rechte. Die Erklärung soll am 17. November bei einem EU-Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den übrigen Staats- und Regierungschefs in Göteborg unterzeichnet werden. In drei Kapiteln und 20 Punkten werden darin soziale Rechte der Europäer aufgeführt, darunter Bildung, Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Unterstützung bei der Arbeitssuche, faire Löhne und Sozialleistungen.

stu/mak (afp, dpa)