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EU plant schwarze Liste für Airlines

16. November 2005

Fluggesellschaften mit Sicherheitsmängeln droht in der Europäischen Union künftig die Aufnahme in eine schwarze Liste. Die EU reagiert damit auf eine Reihe von Flugzeugabstürzen in diesem Jahr.

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Passagiermaschinen am Frankfurter FlughafenBild: dpa

Das Europäische Parlament in Straßburg sprach sich am Mittwoch (16.11.2005) für die Einführung einer in den 25 EU-Staaten einheitlichen Liste von Airlines aus, die als gefährlich eingestuft werden. Auf die schwarze Liste sollen Gesellschaften aus Europa wie aus Drittstaaten gleichermaßen aufgenommen werden können. Dies soll dafür sorgen, dass einheitliche Regeln für Flugverbote für gefährliche Fluglinien gelten. Anlass ist die Serie von Flugzeugabstürzen im vergangenen Sommer mit mehr als 500 Toten

Regelmäßige Wartung wird Pflicht

Die EU-Kommission soll nach dem Willen der Abgeordneten nun konkrete Kriterien für die schwarze Liste erarbeiten. Kommissionssprecher Stefaan De Rynck sagte in Brüssel, ein solches Kriterium sei etwa die regelmäßige Wartung von Flugzeugen. Die Entscheidung, ob eine Airline letztlich in die Liste aufgenommen wird, soll Sache der Mitgliedstaaten sein. Diese haben sich grundsätzlich bereits für die Einführung der Liste ausgesprochen. Die EU-Verkehrsminister wollen einen entsprechenden Beschluss bei ihrem nächsten Treffen am 5. Dezember fassen. "Unsere Kompromisse sind mit dem Rat ausgehandelt, so dass die Verordnung im Januar in Kraft treten kann", sagte der CDU-Europaabgeordnete Georg Jarzembowski.

Für die Überwachung soll die Europäische Luftfahrtbehörde EASA in Köln zuständig sein. Die Liste soll alle drei Monate aktualisiert werden. Die schwarzen Listen sollen veröffentlicht werden, um Fluggästen auch bei Reisen außerhalb der EU eine Entscheidungshilfe beim Buchen ihrer Flüge zu geben. Künftig müssen Fluggäste umgehend informiert werden, wenn es einen Flugplanwechsel zu einem Flieger einer anderen Gesellschaft gibt, spätestens bei der Abfertigung am Flughafen. Das gilt auch bei Zwischenflügen außerhalb der EU.

Recht auf Umbuchung

Die Informationspflicht liegt beim Verkäufer des Tickets - also in der Regel beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft. "Steht das Ersatzflugzeug auf der schwarzen Liste, kann der Passagier vom Flug zurücktreten oder auf einen anderen Flug umbuchen", sagte Jarzembowski. Auch wenn eine Gesellschaft erst nach der Buchung in die Liste aufgenommen und der Flug deshalb annulliert wird, hat der Passagier auf Antrag ein Recht auf Kostenerstattung oder Umbuchung.

Zwar will das Parlament die Reisebüros verpflichten, die schwarze Liste auszuhängen und ihre Kunden schon bei der Buchung zu informieren, mit welcher Gesellschaft sie fliegen. Das sei bei Charterflügen bislang nicht immer üblich, sagte Jarzembowski. Haftbar gemacht werden aber nur die Fluglinien als Vertragspartner.

Kein Ausweichen auf Nachbarländer

Bislang haben etwa Frankreich, Belgien und Großbritannien schwarze Listen erlassen. Unter den betroffenen Fluglinien sind unter anderem Air Koryo (Nordkorea), Air Saint-Thomas (USA), International Air Service (Liberia) und Lineas AER (Mosambik). Häufig wichen die Gesellschaften aber einfach auf Nachbarländer aus. Diese Praxis will die einheitliche EU-weite Regelung nun beenden. "Wenn europaweit geflogen wird, machen nationale Alleingänge mit unterschiedlichen schwarzen Listen keinen Sinn", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Willi Piecyk. (stu)