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Gegenwind für Tabakindustrie

26. Februar 2014

Drastische Abschreckung: Mit Schockbildern und unübersehbaren Warnhinweisen sollen in der Europäischen Union junge Menschen vom Einstieg ins Rauchen abgehalten werden.

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Schockbilder auf Zigarettenpackungen (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Darauf zielt eine neue Tabakrichtlinie ab, die das Europaparlament in abschließender Lesung unter Dach und Fach gebracht hat. Die Vereinbarung wurde nach langen und zähen Verhandlungen zwischen Unterhändlern des Parlaments und den EU-Staaten erzielt. Sie sieht vor, dass auf Zigarettenpackungen spätestens ab 2017 abschreckende Bilder prangen müssen, etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge.

Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie "Rauchen tötet" bedeckt sein. Das gleiche gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, der vor allem bei Jugendlichen beliebt ist. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber wesentlich kleiner.

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Zusatzstoffe und Aromen

Die neuen Vorschriften gelten nach Angaben des Europaparlaments für rund 90 Prozent aller Tabakprodukte. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, die bei jungen Leuten wenig beliebt sind, reichen hingegen weiter die bisher vorgeschriebenen Warnhinweise.

Besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus Tabakprodukten verbannt werden. Das gleiche gilt für Aromen, die wie Vanille oder Schokolade den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern. Menthol-Zigaretten sollen ebenfalls vom Markt verbannt werden - allerdings erst ab 2020.

Umstellung bis 2017

Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald sie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde - was bis Ende März geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Tabakindustrie wird dann noch eine zusätzliche Frist von einem Jahr für die Umstellung gewährt. Dies bedeutet, dass Zigaretten und andere Tabakprodukte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, bis spätestens Frühjahr 2017 aus dem Handel gezogen werden müssen.

ul/uh (afp, rtr)