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Datenrichtlinie bestätigt

2. März 2010

Es geht um eine nationale Regelung, sagt die EU. Doch die EU-Justizkommissarin will die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung trotzdem noch einmal überprüfen.

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Datenkabel (Foto: AP)
Kommission: EU-Richtlinie wird von Karlsruhe nicht bemängeltBild: AP

Es geht um die EU-Richtlinie 2006/24. Sie schreibt die Vorratsdatenspeicherung in der gesamten EU vor und gewährt bei der Speicherdauer einen Spielraum zwischen sechs und 24 Monaten. Die damalige Bundesregierung aus Union und SPD hatte sich auf die Untergrenze von sechs Monaten beschränkt.

Von den Justizministern der Mitgliedsstaaten hatten damals nur der irische und der slowakische gegen die Richtlinie gestimmt. Irland hatte sogar vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Doch der EuGH wies die Klage mit der Begründung ab, die Richtlinie sei auf einer tauglichen Rechtsgrundlage erlassen worden. Es ging dabei aber nicht um mögliche Verletzungen von Grundrechten oder einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.

Unterscheidung zwischen "europäisch" und "national"

EU-Justizkommissarin Viviane Reding (Foto: AP)
EU-Justizkommissarin Reding will die Richtlinie kritisch prüfenBild: AP

Auch nach dem Karlsruher Urteil sieht Kommissionssprecher Michele Cercone die EU-Richtlinie selbst nicht infrage gestellt. "Die Kommission begrüßt es, dass das Urteil keine Probleme mit der Richtlinie 2006/24 hat, dass es sehr klar unterschiedet zwischen den Vorgaben der Richtlinie und dem, was die Mitgliedstaaten regeln, und dass es ausdrücklich an die Möglichkeit erinnert, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht, falls notwendig, den Europäischen Gerichtshof anruft."

Folgen bei Speicherung von Fluggastdaten?

EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte bereits angekündigt, die Richtlinie überprüfen zu wollen. Und die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, das Urteil strahle auch auf Europa aus. So werde beispielsweise der Spielraum bei der Speicherung von Flugpassagierdaten kleiner.

Autor: Christoph Hasselbach

Redaktion: Fabian Schmidt