1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Neue Grundlagen

Bernd Riegert17. Oktober 2007

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten wollen sich auf den endgültigen Text des EU-Vertrags einigen, im Dezember soll er unterschrieben werden. Was steht eigentlich drin?

https://p.dw.com/p/BrsZ
EU-Flagge vor dem Gebäude der Kommission, Quelle: AP
EU-Flagge vor dem Gebäude der KommissionBild: AP
Komissionspräsident Manuel Barroso und Angela Merkel beim EU-Gipfel im Juni, Quelle: AP
Komissionspräsident Manuel Barroso und Angela Merkel beim EU-Gipfel im JuniBild: AP

Nur mit großer Mühe gelang es den 27 Staats- und Regierungschefs der EU, sich beim Gipfel im Juni auf die Ausarbeitung von zwei neuen Verträgen für die EU zu einigen. "Wir haben die Weichen für eine erneuerte gemeinsame Grundlage der Europäischen Union gestellt", sagte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel als damalige EU-Ratspräsidentin wenige Tage nach dem entscheidenden Gipfeldrama. "Wir haben den Stillstand überwunden. Am Ende haben wir Vertrauen nicht enttäuscht. Wir haben eine Spaltung vermieden."

Neuer Name, wenige Änderungen

Einer der neuen Verträge soll die Grundlagen bestimmen. Der andere legt die Arbeitsweise der Union fest. Die ausgearbeiteten Texte sollen nun am Donnerstag (17.10.2007) und Freitag in Lissabon gebilligt, im Dezember feierlich unterschrieben und im Frühjahr von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Wichtig ist die Einigung vor allem für die Staaten, die noch gar nicht Mitglied im Klub sind. Denn es gilt: Ohne neuen Vertrag haben weder die Balkanstaaten noch die Türkei Chancen auf einen Beitritt.

Das Verfassungsprojekt wurde zwar beerdigt, weil es in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde, aber der Vertrag steht nun. Die Unterschiede in der Substanz sind nicht sehr groß, nur der Name hat sich geändert. Alles, was an Staatlichkeit erinnerte, ist aus dem Text entfernt worden - Fahne, Hymne, der Titel Außenminister und einiges mehr. Aber Abstimmungsverfahren und Institutionen sind aus dem gescheiterten Verfassungsentwurf teilweise mit neuen Etiketten übernommen worden, sagt Elmar Brok, der das Europäische Parlament bei den Vertragsberatungen vertritt. "Durch bessere Entscheidungskriterien im Rat und mehr Mehrheitsentscheidungen und durch eine Ausdehnung der Rechte der Mehrheit des Europäischen Parlaments, das künftig in 59 Prozent der Fälle mitentscheiden kann, ist die Frage der Effizienz und die Demokratisierung der Union in vollem Umfang gewährleistet", glaubt Brok.

Außenminister unter anderem Namen

Die Europäische Union erhält einen Präsidenten mit zweieinhalb Jahren Amtszeit. Es wird einen Außenminister geben, der wegen britischer und niederländischer Bedenken nicht so heißen wird, aber die Aufgaben erfüllt. Die EU-Kommission wird von 2014 an verkleinert. Die Sitze des EU-Parlaments werden auf 750 festgelegt. Mehrheitsentscheidungen sollen das Prinzip der Einstimmigkeit in mehr Politikbereichen ablösen.

Die doppelte Mehrheit aus Staaten und Bevölkerung löst das komplizierte Abstimmungssystem des Vertrages von Nizza ab. Bis 2016 soll es aber möglich sein, die Entscheidungen noch einmal zu überprüfen, wenn eine kleine Minderheit von Staaten, dies wünscht. Diese so genannte Ioaninna-Klausel hatte Polen durchgesetzt. Jetzt wird noch darum gestritten, wie verbindlich diese Klausel im Vertrag verankert wird. Aber Polen wird einlenken, meint Brok. "Ich glaube, Polen weiß, dass es auf dem letzten Gipfel schon so viel erreicht hat. Es gibt eine Grenze, was man alles erreichen kann. Aus diesem Grunde wird letztlich auch in Polen Kompromissbereitschaft gegeben sein, weil man nichts anderes mehr erklären kann."

Fußnoten und Ausnahmeregelungen

Die beiden neuen Verträge lösen acht ineinander verschachtelte Verträge der letzten 56 Jahre von Rom bis Nizza ab. Einfacher zu lesen sein werden sie aber nicht, da sie eine unübersichtliche Menge an Fußnoten, Ausnahmeregelungen für bestimmte Staaten, Protokollnotizen und Erklärungen enthalten werden. "Was wir wirklich tun müssen, ist, dass wir, wenn der Vertrag verabschiedet ist, eine konsolidierte, lesbare Fassung für die Öffentlichkeit schaffen", sagt Brok. "Damit das Verständnis vorhanden ist, welche Kompetenzen gibt es da, welche Institution hat was zu sagen, damit der Bürger das verstehen kann und man das aus dem Paragrafenwerk in einer verständlichen Weise herauszieht."

Auf den letzten Metern legt sich nun noch das eigentlich europafreundliche Italien quer. Die Italiener stört, dass sie im Europäischen Parlament künftig weniger Sitze haben sollen als Frankreich oder Großbritannien. Bereits vor drei Jahren waren die Staats- und Regierungschefs schon einmal an dem Punkt, dass sie ein neues Vertragswerk zur Unterschriftsreife verhandelt hatten. Damals wurde in Rom der Verfassungsvertrag feierlich unterschrieben, der letztlich scheiterte. Ob es diesmal klappt wird sich vom nächsten Frühjahr an entscheiden. Dann muss der neue Grundlagenvertrag in allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Volksabstimmungen wird es in Irland, Dänemark und vielleicht auch in Tschechien, Polen und Großbritannien geben - Ausgang ungewiss. Wenn alles klappt, soll der Vertrag mit der nächsten Wahl des Europäischen Parlaments im Juni 2009 in Kraft treten.

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge anzeigen