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EU gestattet staatlichen Rettungsschirm für deutsche Unternehmen

19. Februar 2009
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Die EU-Kommission hat staatliche Hilfen bei der Kreditversorgung von Unternehmen in Deutschland genehmigt. Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentliche Förderbanken könnten bis Ende 2010 Beihilfen in Form zinsgünstiger Darlehen vergeben, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag (19.2.). Die Hilfe kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die nach dem 1. Juli 2008 in Schwierigkeiten geraten sind. Die Zinszahlung kann bis Ende 2012 subventioniert werden, danach müssen wieder marktübliche Zinsen gezahlt werden.