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EU-Gericht stärkt London den Rücken

4. März 2015

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Großbritannien im Kampf um die Bedeutung des Finanzplatzes London Rückendeckung gegeben.

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Europäischer Gerichtshof EuGH in Luxemburg (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/T. Frey

Die Richter erklärten am Mittwoch eine Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) für nichtig, wonach die Abwicklung von großen Wertpapier-Geschäften in Euro auch im Euroraum selbst stattfinden muss. Das Vereinigte Königreich ist mit dem britischen Pfund kein Mitglied der Währungsunion. Die Verordnung der EZB übersteige die Befugnisse der Notenbank, argumentierte das Gericht. Damit dürfen sogenannte Clearinghäuser, die größere Finanzgeschäfte zwischen Käufern und Verkäufern abwickeln, weiterhin von ihrem Londoner Sitz aus arbeiten.

Die britische Hauptstadt ist weltweit das Zentrum für solche Anbieter, die oft Risiken von Finanzgeschäften in Billionenhöhe managen. Auch die Deutsche Börse ist mit ihrer in Luxemburg ansässigen "Clearstream"-Sparte ein wichtiger Akteur. Für den Fall einer Bestätigung der EZB-Vorgaben wollten viele der Firmen ihre Euro-Geschäfte nach Paris oder Frankfurt verlegen.

Der britische Finanzminister George Osborne sprach von einem "großen Erfolg" für sein Land. Die EZB kann noch Rechtsmittel einlegen, sie kündigte eine Prüfung des Urteils an. Eine effektive Aufsicht über Clearing-Geschäfte sei wichtig für die Stabilität der Finanzmärkte. Zuletzt hatte die Regierung des konservativen Premiers David Cameron in London in ihrem Kampf etwa gegen Steuern auf Finanzgeschäfte und gegen die Begrenzung von Banker-Boni Niederlagen kassiert.

zdh/wen (dpa, rtr)