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EU-Gericht: Fusionsverbot für GE/Honeywell

14. Dezember 2005
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Die beiden US-Konzerne General Electric (GE) und Honeywell können weiterhin nicht fusionieren. Die EU-Richter bestätigten am Mittwoch das Verbot der EU-Kommission von 2001, wonach GE Honeywell aus Wettbewerbsgründen nicht übernehmen darf. Dies teilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit. Durch den Zusammenschluss würde der Wettbewerb auf drei Märkten «erheblich» behindert: auf dem Triebwerksmarkt für große Regional- und Geschäftsflugzeuge sowie auf dem Markt für kleine Schiffsgasturbinen. Dies führe letztlich zu höheren Preisen für die Abnehmer.