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EU genehmigt deutsches Bad-Bank-Gesetz

31. Juli 2009
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Die Europäische Kommission hat das deutsche Bad-Bank-Gesetz genehmigt. Die Behörde gab am Freitag in Brüssel der Regelung grünes Licht, wonach Finanzinstitute ihre faulen Wertpapiere in Zweckgesellschaften - sogenannte Bad Banks - übertragen dürfen. Das Gesetz erfülle die entsprechenden Kriterien der Kommission. Demnach müsse der Wertverfall fauler Wertpapiere vor der Übertragung in die «Bad Bank» (englisch für "schlechte Bank") offen gelegt werden. Außerdem müssen die Risikoposten auf der Grundlage des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes bewertet werden.