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EU-Etappensieg im Stahlstreit

11. Juli 2003

Die EU hat im Stahlstreit mit den USA vor der WTO vorläufig Recht bekommen. Die von den USA verhängten Zölle auf Stahlimporte verstoßen gegen die internationalen Handelsabkommen. Die USA wollen Berufung einlegen.

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Härterer Wettbewerb durch Stahl aus dem Ausland: Stahlwerk im US-Bundesstaat OhioBild: AP

Die Strafzölle müssen nach dem am Freitag (11.7.2003) in Genf veröffentlichten Bericht der Welthandelsorganisation (WTO) umgehend abgeschafft werden. Damit habe die Welthandelsorganisation der Klage gegen die Schutzzölle auf zehn verschiedene Stahlprodukte voll und ganz stattgegeben, sagte eine Sprecherin von EU-Handelskommissar Pascal Lamy in Brüssel. "Wir hoffen, dass sich die USA an das Ergebnis halten werden", fügte sie hinzu.

Die USA kündigten schon Berufung gegen die Genfer Entscheidung an. Die derzeit geltenden Schutzzölle würden unterdessen aufrecht erhalten, erklärte der US-Außenhandelsbeauftragte Robert Zoellick.

Mögliche Gegenmaßnahmen

Mit ihren einseitigen Maßnahmen verletzten die USA die allgemeinen von der WTO überwachten Handelsregeln, erklärte die WTO. Die USA hätten auch nicht nachweisen können, dass unvorhergesehene Ereignisse sie zu solchen Maßnahmen gezwungen hätten. Die USA hatten zuvor geltend gemacht, sie seien unter anderem durch den harten Dollar zu einem solchen Verhalten gezwungen gewesen.

Die EU hat bereits Gegenmaßnahmen mit Strafzöllen im Volumen von 2,5 Milliarden Euro gegen US-Produkte beschlossen, diese aber noch nicht zur Anwendung gebracht. Nach Angaben der EU-Kommission hat die Regierung in Washington nun fünf Tage Zeit, die Stahlzölle abzuschaffen oder gegen die WTO-Entscheidung Einspruch zu erheben. Bei einem Einspruch sei ein endgültiges Ergebnis am Jahresende zu erwarten. Reagiere die Regierung in Washington nicht, werde die EU die Strafzölle anwenden.

Zölle von bis zu 30 Prozent

Die USA hatten am 5. März 2002 Zölle bis zu 30 Prozent auf ausländische Stahlprodukte verhängt, um ihre heimische Industrie zu schützen. Die EU hatte daraufhin bei der WTO gegen die USA geklagt. Unterstützt wurden die Europäer dabei von Japan, Südkorea, China, der Schweiz, Norwegen, Neuseeland und Brasilien.

Das Urteil ist in einem am Freitag veröffentlichten Gesamtbericht über das Schiedsgerichtverfahren enthalten. Eine vorläufige Entscheidung gegen das amerikanische Handelsgebahren war schon im März ergangen. (mik)