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Ethikrat behält Klonverbot vorläufig bei

Marcel Fürstenau, Berlin 13. September 2004

Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken soll in Deutschland bis auf weiteres verboten bleiben. Diese Empfehlung gab der vom Bundeskanzler eingesetzte nationale Ethikrat nach 15 Monate dauernden Beratungen.

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Keine Ausnahme für die ForscherBild: dpa

Leicht haben es sich die 25 Mitglieder des nationalen Ethikrates nicht gemacht. Drei verschiedene Positionen haben sie am Ende formuliert. Doch in einem Punkt waren sie sich am Montag (13.9.2004) einig, wie der Vorsitzende, der Jurist Spiros Simitis, betonte: "In der Stellungnahme erklärt der nationale Ethikrat zunächst einmütig, dass er sich gegen das reproduktive Klonen ausspricht und darüber hinaus eine rechtliche Präzisierung befürwortet durch ein eindeutig strafrechtliches Verbot des reproduktiven Klonens."

An diesem Punkt enden aber auch die Gemeinsamkeiten. Für die Beibehaltung des Klonverbots zu Forschungszwecken aus ethischen Gründen plädiert eine Gruppe um den Moraltheologen Eberhard Schockenhoff. Ihre ablehnende Haltung begründen sie unter anderem damit, dass es keine unterschiedlichen Formen des Klonens gebe. "In dem einen Fall wird der Klon-Embryo in den Uterus einer Frau transferiert mit dem Ziel, den Klon-Embryo bis zur Geburt auszutragen. Im anderen Fall werden dem Klon-Embryo, der auf die gleiche Weise entstanden ist, Stammzellen entnommen, wobei er vernichtet wird", sagte Schockenhoff.

Begrenzte Zulassung

Für eine begrenzte Zulassung des Forschungsklonens tritt die Gruppe um den Soziologen Wolfgang van den Daele ein. "Wenn sich abzeichnet, dass das Forschungsklonen eine vielversprechende Methode ist zur Entwicklung von Wissen, was mögliche therapeutische Perspektiven hat, dann hielte ich es nicht für verantwortlich, dass wir sagen: 'Das machen ja Gott sei Dank die anderen, wir halten uns da raus'", begründete Daele seine Haltung und ergänzte: "Dann sollte man meines Erachtens unter strikter Regulierung in das Forschungsklonen eintreten."

Daele verweist auf die Praxis in anderen Ländern, unter anderem in Großbritannien, wo das Klonen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Wie überhaupt der gesamte Ethikrat über den deutschen Tellerrand hinausgeblickt und sich in zahlreichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen weltweit einen Überblick verschafft hat.

Abwartende Haltung

Am ehesten der Kompromisslinie des nationalen Ethikrates hat sich die Gruppe um Regine Kollek angenähert. Die Professorin für Technologiefolgenabschätzung in der Medizin an der Universität Hamburg kann sich Klonen zurzeit zwar überhaupt nicht vorstellen. Ganz ausschließen will sie es aber auch nicht: "Falls es dann doch mal so sein sollte, dass man meint mit Stammzellen und auch mit geklonten Stammzellen eine therapeutische Perspektive entwickeln zu können, und wenn dabei auch keine weiblichen Eizellen in dem Umfang benötigt werden und man diese Eizellen möglicherweise in der Zellkultur herstellen kann, dann kann man darüber in der Tat nachdenken."