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Es ist so weit

Kommentar von Wolter v.Tiesenhausen6. November 2001

Den Worten von der uneingeschränkten Solidarität im Kampf gegen den internationalen Terrorismus folgen jetzt die Taten: Deutschland stellt Soldaten für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus bereit.

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Bundeskanzler Schröder zur Beteiligung der Bundeswehr im Anti-Terror-KriegBild: AP

Bundeskanzler Gerhard Schröder bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass seine Regierung bis zu 3.900 deutsche Soldaten für den Einsatz an der Seite der USA bereitstellt. Diese Bereitstellung hält sich in den Grenzen dessen, was die deutschen Streitkräfte leisten können. Es ist kein Massenaufgebot, sondern eine genau ausgewogene Mischung. Sie reicht von den besonderen Möglichkeiten der Bundeswehr bei der Abwehr atomarer, bakteriologischer und chemischer Kampfstoffe über Kommandoeinheiten und den Lufttransport bis hin zur Marine und ihren Fähigkeiten, internationale Schifffahrtswege zu sichern.

Bedenken überwunden

Die Entscheidung des Kanzlers ist ein weiterer Schritt der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik in Richtung auf eine Normalisierung. Dabei bildete das sich von Einsatz zu Einsatz steigernde Engagement der Bundeswehr auf Schauplätzen außerhalb des eigentlichen NATO-Gebietes ein wesentliches Element. Nach einem ersten rein humanitären Einsatz von Sanitätseinheiten in Kambodscha folgten die Entsendung deutscher Minenräumer in den Persischen Golf, der Einsatz in Somalia und schließlich das bis heute andauernde Engagement auf dem Balkan. Bedenken gegen diese Aktivitäten sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung wurden Schritt für Schritt überwunden, nicht zuletzt dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, das für solche Einsätze einen Beschluss des Deutschen Bundestages vorschreibt.

Doch gerade dieses Urteil - seiner Zeit von Sozialdemokraten erfochten - bereitet jetzt dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Kopfzerbrechen. Er möchte, dass der Bundestag einen eher allgemein gehaltenen und für ein ganzes Jahr gültigen Vorratsbeschluss über die Bereitstellung der Truppen fasst. Den eigentlichen Einsatzbefehl soll dann die Regierung per Kabinettsbeschluss erteilen. Das war bisher nicht üblich. Viel mehr hat der Bundestag sehr detaillierte Beschlüsse über den Einsatz der Streitkräfte gefasst, in denen die Dauer der Mission, der Einsatzort und die Einsatzmittel festgehalten wurden.

Armee des Parlamentes

Sicher gibt es gute Gründe der militärischen Geheimhaltung oder der Wahrung einer gewissen Handlungsfreiheit, die für einen solchen Vorratsbeschluss sprechen. Auf der anderen Seite würde der Bundestag auf ein wesentliches Stück seiner Verantwortung verzichten, wenn er sich die Rechtsauffassung des Kanzlers zu eigen machte. Die Bundeswehr - das ist seit ihrer Aufstellung in den 50er Jahren die gemeinsame Überzeugung der Deutschen - ist eine Armee des Parlamentes und nicht der Regierung. Deshalb wäre es bedenklich, das Recht über den Einsatzbefehl per Vorratsbeschluss an die Regierung zu delegieren. Verantwortung wie die für das Leben und die Gesundheit der deutschen Soldaten ist zu wichtig, als dass sie aus taktischen Gründen vorübergehend zurückgestellt oder gar außer Kraft gesetzt werden könnte.