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Gauck: Föderalismus ist eine Erfolgsgeschichte

27. November 2015

Joachim Gauck hat als erster Bundespräsident überhaupt vor dem Bundesrat gesprochen. Dabei würdigte er den Föderalismus in Deutschland als Erfolgsmodell. Anlass war der 25. Jahrestag der gesamtdeutschen Länderkammer.

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Rede Gauck 25. Jubiläum des gesamtdeutschen Bundesrats (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Am 9. November 1990 war der Bundesrat zum ersten Mal mit Vertretern aller 16 Länder zusammengekommen. Grundsätzlich verteidigte der Bundespräsident das föderale System Deutschlands: "Der Föderalismus hat sich - bei mancher Kritikwürdigkeit in Einzelfragen - bewährt", sagte er und erinnerte daran, dass weder der NS-Staat noch die DDR föderale Strukturen kannte.

"Die Machthaber in beiden Diktaturen wussten sehr genau, wofür Föderalismus nämlich auch steht: für Gewaltenteilung, wechselseitige Kontrolle, für Ausgleich und den friedlichen Wettbewerb um die beste Idee."

Mehr Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise angemahnt

Der Bundespräsident fand aber auch kritische Worte. So mahnte er eine bessere Kooperation der staatlichen Ebenen in der Flüchtlingskrise an. Zwischen den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden gebe es noch immer Schwierigkeiten beim Datenaustausch über die Flüchtlinge, bemängelte Gauck.

Bei der Bewältigung der Zuzugsprobleme werde besonders deutlich, "wie zwingend wir auf eine gute, effiziente und solidarische Zusammenarbeit aller Ebenen angewiesen sind", sagte der SPD-Politiker.

Vor Gaucks Ansprache gedachte der Bundesrat mit einer Schweigeminute der 130 Opfer der Terroranschläge von Paris. "Unser Mitgefühl gilt dem gesamten französischen Volk", sagte Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU)(im Artikelbild hinten Mitte). "Dieser Angriff galt uns allen", fügte der sächsische Ministerpräsident hinzu.

Anti-Terror-Gesetze verlängert

Im weiteren Verlauf der Sitzung stimmte der Bundesrat unter anderem der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetzte zu. Sie gelten nun bis zum Januar 2021. Die deutschen Sicherheitsbehörden können somit zur Bekämpfung des Terrorismus auch in den kommenden Jahren eine Reihe von Auskünften bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsfirmen einholen.

Airlines beispielsweise müssen dem Verfassungsschutz in bestimmten Fällen Name, Anschrift und Flugbuchungen eines Kunden preisgeben. Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen in begründeten Fällen über Konten und die dortigen Geldbewegungen informieren. Die Gesetze waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden.

uh/jj (dpa,afp)