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Ermittlungen eingestellt

2. Januar 2014

Weil der Künstler Jonathan Meese in einer Theateraufführung Nazi-Symbole verwendet hat, wurde gegen ihn ermittelt. Ein Gericht entschied nun, die Performance sei durch die Kunstfreiheit gedeckt.

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Jonathan Meese während seiner Performance im Juni 2013 in Mannheim (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Meese hatte im Juni 2013 in einer Aufführung im Mannheimer Nationaltheater Hitlergruß und Hakenkreuz gezeigt. Die Staatsanwaltschaft der Stadt stellte am Donnerstag (02.01.2014) die Ermittlungen gegen den Künstler ein, weil seine Performance durch die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst gedeckt sei: Die Grenzen der Kunstfreiheit seien nicht überschritten worden, so die Justizbehörde.

Nazi-Symbole sind verboten

Außerdem habe Meese den Hitlergruß durch eine stereotype Verwendung "in den Bereich des Lächerlichen gezogen" und nicht den Eindruck einer Identifikation erweckt, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim. In Deutschland ist es verboten, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Dazu gehören auch die Symbole der Nazi-Partei NSDAP, deren Vorsitzender Adolf Hitler war.

2016 in Bayreuth

Der 43-jährige Meese ist dafür bekannt, dass er sich in seinen Arbeiten auf provokante Art mit der deutschen Nationalität befasst. Dies sorgt regelmäßig für umstrittene Auftritte. Im August 2013 war Meese bereits wegen eines ähnlichen Falls von einem Gericht in Kassel freigesprochen worden. 2016 soll der Künstler bei den renommierten Bayreuther Festspielen Richard Wagners Oper "Parsival" auf die Bühne bringen.

kap/jb (dpa)