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Erdgaskonzern gewinnt Milliardenprozess gegen Niedersachsen

Werner Nording4. Dezember 2001

2,5 Milliarden Mark Kosten: Werden andere Bundesländer helfen?

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Niedersachsen hat das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wie erwartet verloren: Die fünf Berufsrichter des 4. Senats unter Vorsitz von Richter Stefan Peto gaben der Forderung des Erdgaskonzerns BEB im vollen Umfang statt: Das finanziell angeschlagene Land, das ohnehin schon 70 Milliarden Mark Schulden zu bewältigen hat, muß zunächst für weitere Kosten in Höhe von 2,5 Milliarden gerade stehen.

Steuern, Zinsen, Gerichts- und Anwaltkosten

Diese Summe steht der BEB (Brigitta Erdgas-und Erdöl GmbH) zu. Der Betrag beinhaltet die Steuern in Höhe von 1,8 Milliarden Mark, die BEB zwischen 1980 und 1988 an das Land entrichtet hatte und die das Unternehmen nun zurückbekommt. Außerdem sind in dem 10jährigen Rechtsstreit Zinsen von 655 Millionen Mark aufgelaufen sowie 70 Millionen Mark an Gerichts- und Anwaltkosten. Da das Urteil sofort rechtskräftig ist, wird das Land bereits Morgen früh die Milliardensumme an BEB überweisen.

Zu hoch geschätzt

In den 60er Jahren war im Dollart unterhalb der Emsmündung nahe der holländischen Grenze ein großes Erdgasfeld entdeckt worden. Nach ersten Berechnungen stellte sich heraus, dass das Land Niedersachsen mit 60 Milliarden Kubikmeter Gas rechnen konnte. Als das Feld erschöpft war, sah die Rechnung allerdings anders aus; Die Gasmenge war wesentlich kleiner als ursprünglich angenommen. Den Niedersachsen hatten nur 40 Milliarden Kubikmeter Gas zugestanden.

Zahlen: Ja, aber ...

Das Land habe somit Steuern von 2,5 Milliarden Mark zuviel erhalten, argumentierte die BEB nun vor Gericht erfolgreich. Der niedersächsische Finanzminister Heinrich Aller versicherte, dass das Land seiner Rückzahlungsverpflichtung selbstverständlich nachkommen werden. Aller stellte aber auch klar, dass Niedersachsen den Prozess auch im Namen der anderen Bundesländer bis in die letzte Instanz geführt habe. Niedersachsen habe sich intensiv mit dem Bund und den anderen westdeutschen Bundesländern beraten, die seinerzeit vom Länderfinanzausgleich profitiert hätten, so Aller: "Wir haben deutlich gemacht, dass wir gerade im Zusammenhang mit der Revision auch bei den Bundesländern angefragt haben, ob sie denn für oder gegen eine Revision seien. Sie haben sich nicht geäußert unter Hinweis darauf, dass es ein Prozess des Landes Niedersachsens sei, Das war Antwort genug. Wir haben hier für die Ländergemeinschaft geklagt, sind auch in die Revision gegangen, um einen größeren Schaden abzuwednen. Und das ist auch der Ansatz für die Gespräche, die wir führen werden."

Wenig Gegenliebe bei den Ländern

Bereits am Donnerstag werde Niedersachsen dem Bund und die anderen Länder bei der Finanzministerkonferenz über die Sachlage informieren. Niedersachsens hofft auf Unterstützung. Ob die anderen Länder aber dem Vorschlag Niedersachsens folgen werden und für die Milliardenkosten gleichmäßig aufkommen, ist offen. Baden-Württemberg hat angekündigt, dass es eine solche Vereinbarung nicht mittragen wolle. Schließlich seien nicht die gesamten 1,8 Milliarden Mark an Förderzinsen zwischen 1980 und 1988 in den Länderfinanzausgleich geflossen. Das Finanzministerium in Hannvoer bestätigte, dass lediglich 600 Millionen der 1,8 Milliarden Mark an Fördergeldern in den Finanzausgleich eingestellt worden seien. Dennoch verfolgt der niedersächsische Finanzminister Aller das Ziel, die gesamte Milliardensumme unter den Ländern aufzuteilen: "Natürlich wollen wir unsere Rechtsposition durchsetzen und im optimalen Fall hieße das, Niedersachsen beteiligt sich an diesen Zahlungen mit dem üblichen Schlüssel, das sind rund 10 Prozent."

Im besten Fall würde Niedersachsen als mit einem Minus 250 Millionen Mark aus dem Prozess herauskommen.