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Entscheidungen für die höchsten ungarischen EU-Amtsträger gefallen

10. Februar 2004
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Budapest, 10.2.2004, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch

Die Regierung hat letzte Woche die höchsten ungarischen EU-Amtsträger benannt. Sie werden ihre Posten antreten, wenn Ungarn am 1. Mai der Union beitritt. Péter Balázs wurde für die EU-Kommission benannt, Endre Juhász für den Europäischen Gerichtshof, Ottó Czúcz für das Gericht Erster Instanz und Zsolt Halász Gejza für den Europäischen Rechnungshof.

Ursprünglich wurde Endre Juhász als aussichtsreichster Kandidat für den Posten des EU-Kommissars gehandelt. Er war bei den Beitrittsverhandlungen zur EU Verhandlungsführer und danach Minister für Europäische Angelegenheiten ohne Geschäftsbereich. Juhász war während der ersten konservativen ungarischen Regierung in den frühen neunziger Jahren Vorsitzender des Amtes für Europäische Angelegenheiten. Unter der ersten sozialistischen Regierung von 1994-1998 wurde er zum Chef von Ungarns Delegation bei der EU. Die nachfolgende Fidesz-Regierung ernannte ihn 1998 zum Verhandlungsführer.

Der Name von Balázs kam dagegen erst im letzten Jahr ins Spiel, nachdem er zum Chef der ungarischen Delegation bei der EU ernannt worden war. Balázs hatte bereits während der achtziger Jahre in Brüssel gearbeitet, wo er die wirtschaftliche Annäherung zwischen Ungarn und der EU begleitete. Außerdem diente er seinem Land als Botschafter in Dänemark und Deutschland sowie im Industrieministerium als Staatssekretär für Außenhandel.

Die Namen von weiteren MSZP(Ungarische Sozialistische Partei – MD)-Politikern als mögliche EU-Kommissionskandidaten wurden aufgeworfen. Mehrere Sozialisten vertraten sogar anonym die Meinung, dass die Mitgliedschaft in der Kommission dem gegenwärtigen Parteivorsitzenden und Außenminister László Kovács angetragen werden sollte. Als die Nominierung von Balázs angekündigt wurde, erklärte der Außenminister selbst, dass die Besetzung des Kommissionspostens nur für sechs Monate sei. Für die nächste Kommission werde Ungarn möglicherweise jemand anderen nominieren. Auf jeden Fall solle der Posten des Kommissionsmitglieds von einem "erfahrenen Parteipolitiker" übernommen werden.

Gejza Zsolt Halász, der von der Regierung für den Europäischen Rechnungshof benannt wurde, war an der Vorbereitung Ungarns für die EU-Mitgliedschaft zuerst als Vorsitzender der Abteilung für internationale Beziehungen des ungarischen Rechnungshofes, ÁSZ, und dann als Direktor des ÁSZ beteiligt. Ottó Czúsz, der für das Gericht Erster Instanz nominiert wurde, wird das ungarische Verfassungsgericht verlassen, womit sich die Frage seiner Nachfolgerschaft stellt, da Verfassungsrichter vom Parlament gewählt werden.

Die Opposition hat bisher keine Einwände gegen die Kandidaten erhoben, kritisierte aber die Art und Weise ihrer Auswahl. "Ich weiß, dass die Regierung das Recht auf die Nominierung hat, aber Kovács versprach am 2. Dezember, dass wir konsultiert werden und unsere eigenen Vorschläge machen könnten. Statt dessen wurden wir von den Namen nur drei Minuten vor deren Veröffentlichung informiert", beklagte der Fidesz (Bund Junger Demokraten – MD)-Vorsitzende des Integrationskomitees József Szájer. "Die Regierung hatte nie die Absicht, das Recht der Nominierung mit der Opposition zu teilen", entgegnete Kovács. Er sei aber der Meinung, dass die Regierung ihr Versprechen bezüglich der Konsultation eingehalten habe. (fp)