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Entscheidung: Fan darf ersteigerte WM-Tickets nutzen

20. April 2006

Ein Fußball-Fan aus Essen darf zwei bei "ebay" ersteigerte WM-Tickets nutzen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Einen Freibrief für den Karten-Umtausch gaben die Richter jedoch nicht.

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Einzelfall-Entscheidung: Fan darf ersteigerte WM-Tickets nutzenBild: picture-alliance / dpa/dpaweb

Das Gericht gab mit der Entscheidung vom Donnerstag (20.4.) einer Klage des Fans gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und sein Organisationskomitee für die Fußball-Weltmeisterschaft (OK) statt, das die Übertragung der Tickets auf einen anderen Nutzer untersagt hatte.

WM-Organisationskomitee öffnet Ticket-Portal
Offizielle Tauschbörse: das FIFA-Ticket-Portal öffnet wieder am 1. MaiBild: picture-alliance / dpa/dpaweb


Allerdings bedeute das Urteil nicht, "dass der DFB generell der Übertragung von Tickets, die über Auktionen oder sonstige Weise erworben wurden, zustimmen muss", erläuterte Richter Jens Rüger. Die Entscheidung habe nur für die Parteien des vorliegenden Verfahrens Wirkung und nicht darüber hinaus. Allein aus zeitlichen Gründen hätte ein ähnliches Verfahren wie dieses kaum noch Aussichten auf Erfolg", sagte Bernhard Olp, Vizepräsident und Sprecher am Amtsgericht Frankfurt.

Der Karten-Kauf des Anhängers habe vor der Ankündigung und Einrichtung des offiziellen Ticket-Portals stattgefunden, begründete Rüger sein Urteil. Zudem sei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich festgeschrieben, dass Karten nicht zu einem teureren Preis verkauft werden dürften.

Tauschbörse gegen Schwarzmarkt

Björn Kracht
Klage gegen WM-Organisatoren: Fußballfan Björn K. hat Recht bekommenBild: picture-alliance/dpa

Björn K. aus Essen hatte im September 2005 zwei Karten für das Viertelfinale am 1. Juli in Gelsenkirchen im Internetauktionshaus ebay für 880 Euro ersteigert. Der reguläre Preis der Karten betrug 110 Euro. Das WM-OK hatte einer Übertragung der WM-Tickets auf die Namen des Klägers und seiner Lebensgefährtin abgelehnt.

Erst vor gut drei Wochen hatte das Frankfurter Amtsgericht generell noch das Peronalisierungskonzept der Tickets bestätigt. Auf die Kritik der Verbraucherschützer hatte das WM-OK inzwischen mit der Einrichtung der offiziellen Tauschbörse reagiert.

Da es sich bei der Entscheidung aber nur um einen Einzelfall handelt und ohnehin inzwischen eine offizielle Internet-Tauschbörse für WM-Karten eingerichtet worden ist, verzichtet das Organisationskomitee der Fußball-Weltmeisterschaft darauf, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.

Verwunderung bei WM-OK

Das WM-OK hat unterdessen mit Verwunderung und auch Enttäuschung auf das Urteil im Frankfurter Ticket-Prozess reagiert. "Wir wundern uns, dass der Geschäftemacherei eines Einzelnen Rechnung getragen wurde", sagte OK-Sprecher Jens Grittner. "Unser Fairplay-Gedanke ist ein anderer."

Das OK überlege zwar, weitere Rechtsmittel einzulegen, aber "50 Tage vor dem Anpfiff müssen wir die WM aus den Gerichtssälen herausverlagern", sagte Grittner. (ms)